Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2008



12.      Klinikum Offenbach GmbH: - Neubau der Kindertagesstätte - Ausgliederung des Teilbetriebes Kindertagesstätte (Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 332/08 (Dez.:III, Klinikum Offenbach GmbH/Amt 20) vom 17.09.2008, DS I (A) 344
Az: 000-0002-01/1234#1595/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Neubau der Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum Offenbach
    GmbH am Standort des jetzigen Hortgebäudes mit bis zu 239 Betreuungs-
    plätzen wird zugestimmt.

2. Der Neubau der Kindertagesstätte wird von der Klinikum Offenbach GmbH
    errichtet. Das hierfür erforderliche Investitionsvolumen von voraussichtlich 
    3,5 Mio. € wird seitens der Klinikum Offenbach GmbH im Wege eines
    kommunalverbürgten Darlehens bereitgestellt. Von den kalkulierten
    Baukosten übernimmt die Klinikum Offenbach GmbH einen Eigenanteil von
    900 T€.

3. Die Stadt Offenbach wird das zu errichtende Gebäude auf Basis eines
    langfristigen Vertrages mieten. Die Ermittlung der Kostenmiete erfolgt auf
    Grundlage des sich tatsächlich ergebenden, um den Eigenanteil der Klinikum
    Offenbach GmbH geminderten Investitionsvolumens.

4. Der Teilbetrieb Kindertagesstätte der Klinikum Offenbach GmbH wird bis zum
    01.08.2009, rückwirkend auf den 01.01.2009, ausgegliedert und an die Stadt
    Offenbach bzw. den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (im Folgenden EKO
    genannt) übertragen. An Stelle eines Personalüberleitungsvertrages ist in
    diesem Zusammenhang auch eine einzelvertragliche Regelung hinsichtlich
    der Übernahme des Personals möglich.

5. Im Rahmen eines Vertrages zwischen der Klinikum Offenbach GmbH und
    der EKO/Stadt Offenbach am Main wird sichergestellt, dass der Klinikum
    Offenbach GmbH ein Belegungsrecht von bis zu 100 Plätzen unwiderruflich
    zusteht und dass die für die Beschäftigten der Klinikum Offenbach GmbH
    erforderlichen Öffnungszeiten weiterhin gewährleistet sind. Die aus
    besonderen Öffnungszeiten resultierenden zusätzlichen Kosten sind vom
    EKO/Stadt Offenbach nicht zu leisten.

6. Sofern die Klinikum Offenbach GmbH ihr Platzkontingent mit Kindern von
    Eltern, deren Erstwohnsitz nicht in Offenbach am Main ist, belegt und die
    kostenzuständigen Öffentlichen Örtlichen Jugendhilfeträger die Kosten nicht
    übernehmen, wird der EKO/Stadt Offenbach für diese Kosten nicht eintreten.


7. Die Klinikum Offenbach GmbH stellt im Rahmen des abzuschließenden
    Mietvertrages sicher, dass für beide Kindertagesstätten ausreichend
    bespielbare Außenfläche zur Verfügung gestellt wird.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 06.10.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung