Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

6.         Ausbau des Mainuferweges zwischen Schiffanlegestelle Bürgel und Mitte Mainbogen
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 387/08 (Dez. I, Amt 60) vom 05.11.2008,
DS I (A) 358
Az: 000-0002-01/1261#1626/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Ausbau des Mainuferweges zwischen Schiffanlegestelle Bürgel und
    Mitte Mainbogen nach der vom Ingenieurbüro Pöyry GKW GmbH, Friedberg,
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 773.500,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Untersachkonto
    63000.96460 „Radweg Mainuferweg“ SK 09520000, Projekt-Nr.
    601120000000 – Produkt 12.01.01. Die Mittel werden im Nachtrag 2008
    bereitgestellt.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschuss (FAG):              626.535,00 €
    Kreditmarktmittel:                           146.965,00 €
    Gesamt:                                          773.500,00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 60.972,91 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil
    der o.g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um
    15.258,29 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
    „Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt
    12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung des
    RP Darmstadt für den Nachtrag 2008 bzw. eine Einzelgenehmigung für die
    Maßnahme sowie der Bewilligungsbescheid des Landes Hessen zur
    Zuschussgewährung vorliegt.






Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung