Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

14.      Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 2. Bauabschnitt
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 416/08 (Dez. I, Amt 60) vom 19.11.2008,
DS I (A) 370
Az: 000-0002-01/1273#1638/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion REP wie folgt:


1. Zur Umsetzung des Haltestellenkonzeptes (2. Bauabschnitt) der Stadt
    Offenbach a.M. werden zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000,00 €
    bereitgestellt.

2. Nach der vom Ing.-Büro Jungkunst, Mömbris, in Zusammenarbeit mit dem
    Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung erhöhen sich damit von
    1.000.000,00 € auf nunmehr 1.050.000,00 €.

     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
     63000.96350 „Haltestellenumbau 2. BA“,  SK 09520000, Produkt 12.01.01,
     Projekt 601120000000 wie folgt bereitgestellt:

     Haushaltsmittel Vorjahre:                  150.000,00 €
     Haushaltsmittel 2008                         450.000,00 €
     Haushaltsmittel 2009                         450.000,00 €
     Gesamt:                                          1.050.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 26.585,97 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO) erhöhen sich durch die
    Maßnahme um ca. 600,00 € ab dem Jahr 2009.

5. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581
    „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen„ SK 61650003 Produkt 
    13.01.01 in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

6.  Die Finanzierung der Mittel ist wie folgt vorgesehen:

     Landeszuschüsse:                   ca. 845.700,00 €
     Kreditmarktmittel.                     ca. 204.300,00 €
     Gesamt:                                      1.050.000,00 €


7.  Der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme liegt vor.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung