Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

16.       Neugestaltung des Wilhelmsplatzes (1. u. 2. Bauabschnitt)
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 418/08 (Dez. I, Amt 60) vom 19.11.2008,
DS I (A) 372
Az: 000-0002-01/1276#1641/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes (1. BA) auf der Grundlage des vom
    Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
    Architektenbüro Nieper und Partner erstellten Gestaltungsentwurfs wird
    zugestimmt.

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag, alle für
    die Ausschreibung des 1. BA im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens
    notwendigen Schritte einzuleiten und das Vergabeverfahren bis zu der
    internen Entscheidung über den Zuschlag durchzuführen.

3. Die Einleitung des Vergabeverfahrens führt zu keiner Vergabeverpflichtung.
    Über die Vergabe entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Hierüber
    ist eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen und der
    Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung
    vorzulegen.

4. Der Umgestaltung der beiden östlich und westlich des Platzes verlaufenden
    Straßen (2. BA) auf Basis der vom Amt für Stadtplanung und
    Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenschätzung mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 981.000,00 € wird
    zugestimmt.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
    für den 2. BA zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die
    entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Die Mittel für den 2. BA sind bei dem Untersachkonto 63000.94061 „Straßen
    östlich und westlich Wilhelmsplatz“ SK 09520000, Projekt-Nr. 601120000000
    veranschlagt bzw. zu veranschlagen. Gemäß Straßenbeitragssatzung der
    Stadt Offenbach am Main sind für den Umbau der beiden seitlichen Straßen
    Straßenbeiträge zu erheben.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 372

 

Herr Stv. Jahn (FWG) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennt Abstimmung der Ziffern 1 – 3 und 4 – 6.

DS I (A) 372 Ziffer 1 bis 3

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Umgestaltung des Wilhelmsplatzes (1. BA) auf der Grundlage des vom
    Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem
    Architektenbüro Nieper und Partner erstellten Gestaltungsentwurfs wird
    zugestimmt.

2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Magistrat den Auftrag, alle für
    die Ausschreibung des 1. BA im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens
    notwendigen Schritte einzuleiten und das Vergabeverfahren bis zu der
    internen Entscheidung über den Zuschlag durchzuführen.

3. Die Einleitung des Vergabeverfahrens führt zu keiner Vergabeverpflichtung.
    Über die Vergabe entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Hierüber
    ist eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen und der
    Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung
    vorzulegen.


DS I (A) 372 Ziffer 4 bis 6

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4. Der Umgestaltung der beiden östlich und westlich des Platzes verlaufenden
    Straßen (2. BA) auf Basis der vom Amt für Stadtplanung und
    Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenschätzung mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 981.000,00 € wird
    zugestimmt.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten
    für den 2. BA zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die
    entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Die Mittel für den 2. BA sind bei dem Untersachkonto 63000.94061 „Straßen
    östlich und westlich Wilhelmsplatz“ SK 09520000, Projekt-Nr. 601120000000
    veranschlagt bzw. zu veranschlagen. Gemäß Straßenbeitragssatzung der
    Stadt Offenbach am Main sind für den Umbau der beiden seitlichen Straßen
    Straßenbeiträge zu erheben.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung