Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

21.      Beschaffung von Endgeräten für den Digitalfunk für die Feuerwehr
Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 435/08 (Dez. I, Amt 37) vom 19.11.2008,
DS I (A) 377
Az: 000-0002-01/1285#1650/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1)
Die Feuerwehr Offenbach am Main (Amt 37) wird in den Jahren 2009 bis 2013 für den in Hessen in den Jahren 2009 und 2010 einzuführenden Digitalfunk entsprechende Endgeräte beschaffen.

2)
Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm zum Haushalt 2009ff bei
folgenden Untersachkonten, über die Jahre 2009 bis 2013, wie folgt zu veranschlagen:

    13000.93570 Informationstechnik, 
    SK 02400000, Projekt 370020000000: insgesamt 235.000 €
    (2009: 60.000 €, 2010: 60.000 €, 2011: 60.000 €, 2012: 30.000 €,
    2013: 25.000 €)

    14000.93510 Kommunikationsgeräte, SK 08500000, Projekt 370020000000
    insgesamt 150.000 € (2009: 25.000 €, 2010: 25.000 €, 2011: 25.000 €, 2012:
    15.000 €, 2013: 60.000 €)

    14000.93520 Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, SK 08100000, Projekt
    370020000000 insgesamt 167.500 € (2009: 37.500 €, 2010: 40.000 €, 2011:
    40.000 €, 2012: 35.000 €, 2013: 15.000 €)

Der Gesamtbetrag über die Jahr 2009 bis 2013 beträgt somit 552.500 €.

Für die einzelnen Untersachkonten ist noch jeweils eine Verpflichtungsermächtigung (VE) über den jeweiligen Gesamtbetrag (2010 bis 2013) im Haushalt 2009 zur Auftragsvergabe einzustellen.

3)
Die Beschaffung der Endgeräte erfolgt über eine landesweite Einkaufkooperation zwischen der Polizei und den nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).




4)
Das Land Hessen wird sich für die Erstausstattung der Freiwilligen Feuerwehren mit durchschnittlich 30 % beteiligen. Die Mittel werden in einem noch einzurichtenden Untersachkonto nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides veranschlagt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung