Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

 

5.         Sophie von La Roche-Preis für die Gleichberechtigung von Frauen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 344/08 (Dez. I, Amt 18) vom 01.10.2008,
DS I (A) 348
Az: 000-0002-01/1242#1607/2008
Änderungsantrag des Vorsitzenden des Sozialausschusses,
Herrn Stv. Horst Thon, vom 28.11.2008, DS I (A) 348/1
Az: 000-0002-01/1242#1667/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 348 und DS I (A) 348/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2009, einen „Sophie von La Roche-Preis für die Gleichberechtigung von Frauen“. Dieser Preis wird vergeben als Förderung und in Anerkennung hervorragender und innovativer Leistungen, die der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebotes der Gleichberechtigung bzw. der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen. Ausgezeichnet werden sollen besonderes Engagement bzw. hervorragende Leistungen auf kulturellem, sozialem oder gesellschaftlichem Gebiet, die diesem Ziel dienen. Der Preis kann an einzelne Personen, Frauenprojekte, Vereine, Institutionen, Verbände vergeben werden.

Die Verleihung des Sophie von La Roche-Preises findet durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main nach Entscheidung einer Vergabejury statt. Die Kosten belaufen sich auf 2.000 Euro, wobei das Preisgeld mit 1.500 Euro dotiert ist und für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Preisverleihung 500 Euro eingestellt werden.

Die beiliegende überarbeitete Satzung zur Vergabe des Preises wird beschlossen.

Die Finanzierung erfolgt über USK 02010.71740 Sachkonto 729 00000
Produkt 010106.

Die überarbeitete Satzung ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 348/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Anlage des Ursprungsantrags DS I (A) 348 ist durch die diesem Änderungs-
antrag als Anlage 1 beigefügte überarbeitete Satzung zu ersetzen.

Im Antragstenor des Ursprungsantrags wird Absatz 3 wie folgt geändert:

„Die beiliegende überarbeitete Satzung zur Vergabe des Preises wird beschlossen.“


DS I (A) 348
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Absätze 1 und 3 (neu) sowie 2 und 4 der DS I (A) 348.

DS I (A) 348 Absatz 1 und 3 (neu)

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2009, einen „Sophie von La Roche-Preis für die Gleichberechtigung von Frauen“. Dieser Preis wird vergeben als Förderung und in Anerkennung hervorragender und innovativer Leistungen, die der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebotes der Gleichberechtigung bzw. der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen. Ausgezeichnet werden sollen besonderes Engagement bzw. hervorragende Leistungen auf kulturellem, sozialem oder gesellschaftlichem Gebiet, die diesem Ziel dienen. Der Preis kann an einzelne Personen, Frauenprojekte, Vereine, Institutionen, Verbände vergeben werden.

Die beiliegende überarbeitete Satzung zur Vergabe des Preises wird beschlossen.

 
DS I (A) 348 Absatz 2 und 4

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Verleihung des Sophie von La Roche-Preises findet durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main nach Entscheidung einer Vergabejury statt. Die Kosten belaufen sich auf 2.000 Euro, wobei das Preisgeld mit 1.500 Euro dotiert ist und für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Preisverleihung 500 Euro eingestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt über USK 02010.71740 Sachkonto 729 00000
Produkt 010106.

Die überarbeitete Satzung ist Bestandteil des Originalprotokolls.

DS I (A) 348 (alt)

Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2009, einen „Sophie von La Roche-Preis für die Gleichberechtigung von Frauen“. Dieser Preis wird vergeben als Förderung und in Anerkennung hervorragender und innovativer Leistungen, die der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Gebotes der Gleichberechtigung bzw. der Gleichstellung von Frauen und Männern dienen. Ausgezeichnet werden sollen besonderes Engagement bzw. hervorragende Leistungen auf kulturellem, sozialem oder gesellschaftlichem Gebiet, die diesem Ziel dienen. Der Preis kann an einzelne Personen, Frauenprojekte, Vereine, Institutionen, Verbände vergeben werden.

Die Verleihung des Sophie von La Roche-Preises findet durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main nach Entscheidung einer Vergabejury statt. Die Kosten belaufen sich auf 2.000 Euro, wobei das Preisgeld mit 1.500 Euro dotiert ist und für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Preisverleihung 500 Euro eingestellt werden.

Die beiliegende Satzung zur Vergabe des Preises wird beschlossen.

Die Finanzierung erfolgt über USK 02010.71740 Sachkonto 729 00000
Produkt 010106.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung