Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

22.      Bilingualer Unterricht an Offenbacher Schulen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 19.11.2008, DS I (A) 378
Az: 000-0002-01/1286#1651/2008
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 28.11.2008,
DS I (A) 378/1
Az: 000-0002-01/1286#1674/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 378 und DS I (A) 378/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion REP wie folgt:

Zur Förderung des mehrsprachigen Bildungsangebotes erfolgt folgender Grundsatzbeschluss:

Am Standort des ehemaligen Gesundheitsamtes im Dreieichring 24 wird ein mehrsprachiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Krabbel-, Kindergarten- und Hortalter sowie einzügiger Grundschule nach dem Erasmuskonzept zum Schuljahr 2009/2010 eingerichtet. Die baulichen Voraussetzungen werden durch die SOH geschaffen, so dass das Objekt an den Träger vermietet werden kann. Dazu werden bis zu 3,1 Mio. € aufgewendet (ohne Grundstückskosten).

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt zu prüfen und zu berichten, ab wann die Einrichtung eines bilingualen Angebots an einer städtischen Offenbacher Grundschule möglich ist.

Außerdem wird der Magistrat beauftragt, die Einrichtung eines bilingualen Angebots auch an weiteren Grundschulen sowie weiterführenden Schulen zu unterstützen, wenn die Schulgemeinden dies befürworten.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 378/1
Die Stv.-Versammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion REP wie folgt:

Im Tenor des Ursprungsantrages wird der folgende Absatz als erster Absatz neu eingefügt:

„Zur Förderung des mehrsprachigen Bildungsangebotes erfolgt folgender Grundsatzbeschluss:

Am Standort des ehemaligen Gesundheitsamtes im Dreieichring 24 wird ein
mehrsprachiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Krabbel-, Kindergarten- und Hortalter sowie einzügiger Grundschule nach dem Erasmuskonzept zum Schuljahr 2009/2010 eingerichtet. Die baulichen Voraussetzungen werden durch die SOH geschaffen, so dass das Objekt an den Träger vermietet werden kann. Dazu werden bis zu 3,1 Mio. € aufgewendet (ohne Grundstückskosten).“

Im Übrigen bleibt der Tenor des Ursprungsantrags erhalten.

DS I (A) 378
Die Stv.-Versammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion REP wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt zu prüfen und zu berichten, ab wann die Einrichtung eines bilingualen Angebots an
einer städtischen Offenbacher Grundschule möglich ist.

Außerdem wird der Magistrat beauftragt, die Einrichtung eines bilingualen Angebots auch an weiteren Grundschulen sowie weiterführenden Schulen zu unterstützen, wenn die Schulgemeinden dies befürworten.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung