Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.12.2008

Eing. Dat. 04.12.2008

 

Nr. 389

 

 

 

 

 

 

Auswahl der Musterkläger zur mündlichen Verhandlung vor dem VGH in Kassel zum Ausbauverfahren Flughafen Frankfurt Main
Dringlichkeitsantrag CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FWG vom 04.12.2008, DS I (A) 389


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Offenbach nach Auffassung des 11. Senats beim VGH-Kassel nicht zu jenen Klägern gegen den Flughafenausbau gehören soll, die an der für das Jahr 2009 anberaumten mündlichen Verhandlung beteiligt sein sollen:

Die Stadtverordnetenversammlung ist der Auffassung, dass Offenbach als Kläger ebenso gesetzt sein muss, wie die als Grundstückseigentümerin betroffene Stadt Kelsterbach oder der Umweltverband BUND.

Als gesetzter Kläger in der angesetzten mündlichen Verhandlung oder als Musterkläger könnten die durch den Ausbau entstehenden Probleme in einer kreisfreien Großstadt (mit Schulträgerstatus) und eines Oberzentrums themenartig und typisch erfasst, bewertet und entschieden werden: u. a. am Beispiel des Baus und Betriebs schutzbedürftiger Einrichtungen sowie am Beispiel einer nachhaltigen und nicht hinnehmbaren Störung der kommunalen Planungshoheit und oberzentralen Funktion.


Begründung:

Neben der Stadt Mainz ist Offenbach die einzige Kommune in Hessen, die nicht nur den bestehenden Flugbetrieb weiterhin über ihrem Stadtgebiet haben wird, sondern bei Realisierung der Nordwestbahn zusätzlich mit allen negativen Folgen der Verlärmung belastet wird (Bauverbote für schutzbedürftige Einrichtungen, Verbot der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete, Kosten für passiven Schallschutz, etc.).

Die Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass Offenbach nach den Fluglärmreports der Fraport AG schon heute die am stärksten durch Fluglärm belastete Kommune in der Flughafenumgebung ist und diese Situation durch den Ausbau noch verschärft und flächenhaft über das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet wird. Ferner weist die Stadtverordnetenversammlung darauf hin, dass bereits heute 75 Prozent der Anflüge und fast 10 Prozent der Abflüge über Offenbach abgewickelt werden. Auch im Ausbaufall würde das Verkehrswachstum in diesem Verhältnis über Offenbach abgewickelt werden. Die Zahl der täglichen Überflüge im Landeanflug würde sich dann von ca. 700 auf 1000 erhöhen. Der Osten der Region ist von der Nordwestbahn am stärksten betroffen. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, dass unter den derzeit ausgewählten Teilnehmern der mündlichen Verhandlung keine Gebietskörperschaft östlich des Flughafens vorgesehen ist. Es wäre nicht hinnehmbar, würde die Stadt Offenbach im Ausbauverfahren an der mündlichen Verhandlung des VGH-Kassel nicht beteiligt sein.

Die Stadtverordnetenversammlung dokumentiert hiermit ihren Willen, gegebenenfalls mit einer Verfassungsklage die durch den Flughafenausbau entstehende Behinderung der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung zu unterbinden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat in den vergangenen zehn Jahren wiederholt kompetente Vorschläge für einen bedarfsgerechten und raumverträglichen Flughafenausbau unterbreitet, die weder von der Fraport AG noch von der Planfeststellungsbehörde einer ernsthaften Prüfung/Abwägung unterzogen wurden.