Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Dezember 2008

 

 

23.      Auswahl der Musterkläger zur mündlichen Verhandlung vor dem VGH in Kassel zum Ausbauverfahren Flughafen Frankfurt Main
Antrag der CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und FWG vom 04.12.2008,
DS I (A) 389
Az: 000-0002-01/1312#1682/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Offenbach nach Auffassung des 11. Senats beim VGH-Kassel nicht zu jenen Klägern gegen den Flughafenausbau gehören soll, die an der für das Jahr 2009 anberaumten mündlichen Verhandlung beteiligt sein sollen:

Die Stadtverordnetenversammlung ist der Auffassung, dass Offenbach als Kläger ebenso gesetzt sein muss, wie die als Grundstückseigentümerin betroffene Stadt Kelsterbach oder der Umweltverband BUND.

Als gesetzter Kläger in der angesetzten mündlichen Verhandlung oder als Musterkläger könnten die durch den Ausbau entstehenden Probleme in einer kreisfreien Großstadt (mit Schulträgerstatus) und eines Oberzentrums themenartig und typisch erfasst, bewertet und entschieden werden: u. a. am Beispiel des Baus und Betriebs schutzbedürftiger Einrichtungen sowie am Beispiel einer nachhaltigen und nicht hinnehmbaren Störung der kommunalen Planungshoheit und oberzentralen Funktion.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.12.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung