Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2008
Eing. Dat. 07.08.2008
Nr. 333
Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der
Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 12. Juli 2002
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung von Schulträger
übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises
Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 272/08 (Dez.: IV) vom 06.08.2008, DS I (A) 333
Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
1. Die Änderung der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der
Schulbezirksgrenzen der Berufsschulen in der Fassung vom 12. Juli 2002 -
gemäß
Anlage 1 - wird erlassen.
2. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung von Schulträger
übergreifenden Schulbezirken für Berufsschulen der Stadt und des Kreises
Offenbach - gemäß Anlage 2 - wird zugestimmt.
3. Die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind einzuholen.
Begründung:
Veränderungen in der Wirtschaftsregion Offenbach haben einen
zweijährigen Entwicklungsprozess in der Berufsschullandschaft Stadt und Kreis
Offenbach ausgelöst, der eine Überarbeitung der bisherigen Standortregelungen
bzw.
-festlegungen durch die beiden Schulträger bedingte.
Die beiderseits einvernehmlich getroffenen Standortregelungen bzw. -festlegungen machen eine Veränderung der Satzung sowie der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Schulträger (§ 143 Abs. 2 und 4 Hessisches Schulgesetz) notwendig.
Gleichzeitig erfolgte eine Aktualisierung aufgrund geänderter Berufsbezeichnungen.
Anlagen
1 Änderungssatzung
2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung