Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar 2009

 

 

12.      Bebauungsplan Nr. 628 "Spessartring/Rheinstraße"
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 020/09 (Dez. I, Amt 60 und Amt 62) vom 21.01.2009, DS I (A) 398
Az: 000-0002-01/1324#1693/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.   Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde bleibt hinsichtlich der
      Anregung, auf die Überschreitungsmöglichkeiten der Baugrenzen zu
      verzichten, unberücksichtigt. Die weiteren Punkte der Stellungnahme
      werden, wie auf den Seiten 7 bis 12 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

1.2 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie auf den
      Seiten 16 bis 18 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

2.   Beschluss über den Plan als Satzung

      Der Bebauungsplan Nr. 628 für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach,
      Flur 20, zwischen dem Spessartring, der Rheinstraße, dem Weg südlich des
      städtischen Anzuchtgartens und dem Hainbach in der Fassung vom
      12.01.2009 (Anlage 2) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5
      und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3.   Begründung

      Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird dem Bebauungsplan
      beigefügt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.02.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung