Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 20.07.2009

Eing. Dat. 02.07.2009

 

Nr. 403/86

 

 

 

Verkehrssicherheit Dietesheimer Straße
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2009, DS I (A) 403
dazu: Magistratsvorlage Nr. 238/09 (Dez. I, Amt 60) vom 01.07.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2009 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer auf der Dietesheimer Straße zwischen der Brücke über die B 448 und der Abzweigung zur „Käsmühle“ verbessert werden kann.


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt (Zwischenbericht):

 

Geprüft werden derzeit insgesamt fünf Varianten wie im Bereich der Dietesheimer Straße zwischen der Brücke über die B 448 und der Abzweigung zur „Käsmühle“ Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr verbessert werden kann:

 

1)    die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h,

 

2)    die Sperrung des Straßenabschnitts für den Kfz-Verkehr,

 

3)    die Weiterführung des teilweise vorhandenen Gehweges als kombinierter Geh- und Radweg durch Verbreiterung der derzeit vorhandenen Fahrbahnbreite (Grunderwerb erforderlich),

 

4)    die Anlage eines Gehweges in Kombination mit der Einrichtung einer Einbahnstraße und Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h,

 

5)    die optische Einengung der vorhandenen Fahrbahn durch einen einseitigen Angebotsstreifen in Kombination mit Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h.

 

Der Endbericht wird entsprechend der Empfehlung der Verkehrskommission erstellt und vorgelegt.

 

Aufgrund des erhöhten Fuß- und Radverkehrsaufkommens während der Sommermonate und des mangelhaften Fahrbahnbelages erfolgt vorab die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im o.g. Abschnitt.

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