Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2009

 

 

4.         Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) Neugestaltung Mainuferpark
hier: Erhöhung Projektbeschlusssumme und Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 065/09 (Dez. I, Amt 60) vom 18.03.2009,
DS I (A) 409
Az: 000-0002-01/1340#1717/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion REP wie folgt:

1. Zur Neugestaltung des Mainuferparks werden zusätzlich 85.000,00 € zu
    Lasten des Untersachkontos USK 61500.94050 „Umsetzung HEGISS“
    bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 685.000,00 €
    auf nunmehr 770.000,00 € (gem. vom Revisionsamt geprüfter
    Kostenberechnung).

2. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 85.000,00 € werden bewilligt und bei
    dem USK 61500.94050 „Umsetzung HEGISS“ SK 09510000 Projekt
    601090000000 Produkt 09.01.07 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste
    2008 und früher:                                     85.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm  „HEGISS – Hessische
    Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“ und Kreditmarktmitteln im Rahmen der
    Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

     Landeszuschuss HEGISS :                   539.000,00 €
     Kreditmarktmittel:                                     231.000,00 €
     Gesamt:                                                     770.000,00 €


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.04.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.