Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2009

 

 

7.         Flohmarktordnung der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 087/09 (Dez. IV, Ordnungsamt) vom 18.03.2009,
DS I (A) 412
Az: 000-0002-01/1349#1726/2009
Änderungsantrag REP vom 02.04.2009, DS I (A) 412/1
Az: 000-0002-01/1349#1731/2009


Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB 30.03.09:
Herr Stadtrat Weiß tauscht die zu beschließende Anlage, in der die Änderungsvorschläge des Haupt- und Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen eingearbeitet wurden, aus.

Der Vorsitzende des Haupt-, Finanz und Ausschusses für Beteiligungen erhebt die geänderte Satzung im Konsens mit den Ausschussmitgliedern zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung, so dass diese die alte Anlage ersetzt.


DS I (A) 412

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:

1. Die Flohmarktordnung vom 21.04.1995 wird aufgehoben.

2. Die als Anlage 1 beigefügte Flohmarktordnung wird als Satzung
    beschlossen.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 412/1

 

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Flohmarktordnung vom 21.04.1995 wird aufgehoben.

Die als Anlage 1 beigefügte Flohmarktordnung wird in § 5 wie folgt geändert und als Satzung beschlossen:

Der Flohmarkt ist in zwei Zonen aufgeteilt. Innerhalb der einzelnen Bereiche sind pro Markttag maximal folgende Gebühren zu entrichten:

Zone I     Maindamm
              pro Standplatz              (1,5 x 2 Meter)                          15,00 Euro
              pro Standplatz              (3 x 2 Meter)                             20,00 Euro
              pro Standplatz Pavillon (3 x 3 Meter)                             25,00 Euro
              Kleiderständer              (1 x 2 Meter)                               5,00 Euro


Zone II    Parkplatz Mainvorgelände
              pro Standplatz              (4 x 5 Meter)                             35,00 Euro
              jeder weitere Meter                                                         5,00 Euro

Die Reinigungskaution beträgt 10,00 Euro pro Standplatz, die, wenn der Standplatz sauber und ordnungsgemäß verlassen wird, am Ende der Veranstaltung vom Betreiber zurückgezahlt wird.

DS I (A) 412

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:

1. Die Flohmarktordnung vom 21.04.1995 wird aufgehoben.

2. Die als Anlage 1 beigefügte Flohmarktordnung wird als Satzung
    beschlossen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.04.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung