Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. April 2009

 

 

9.         Baumfällaktion Wilhelmsplatz
Antrag CDU vom 18.03.2009, DS I (A) 414
Az: 000-0002-01/1351#1728/2009
Änderungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und FWG vom 02.04.2009, DS I (A) 414/1
Az: 000-0002-01/1351#1733/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 414/1

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt die unangemeldete Fällung von
    sieben Bäumen auf dem Wilhelmsplatz vom 11. März 2009.

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Aktion nicht den
    einschlägigen Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsverfahren der Stadt
    Offenbach entspricht.

3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die versäumte
    Unterrichtung der Öffentlichkeit im Widerspruch zu einem transparenten
    Verfahren steht.

4. Allen Grundsatz- und Projektbeschlüssen bezüglich städtischer Bau- und
    Gestaltungsmaßnahmen in der Gemarkung Offenbach wird ab sofort eine
    Beurteilung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität hinsichtlich der
    Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima beigefügt. Änderungen der
    Planung im weiteren Verfahren bedürfen einer erneuten Beurteilung im oben
    genannten Sinn. Diese ist vor Beginn der Maßnahme den Fachausschüssen
    zusammen mit der geänderten Planung zur Beratung vorzulegen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 414/1
Herr Stv. Münd (REP) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1., 2. 3. und des Punktes 4.

DS I (A) 414/1 Punkt 1., 2., 3.
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt die unangemeldete Fällung von sieben
    Bäumen auf dem Wilhelmsplatz vom 11. März 2009.

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Aktion nicht den einschlägigen
    Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsverfahren der Stadt Offenbach entspricht.

3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die versäumte Unterrichtung der
    Öffentlichkeit im Widerspruch zu einem transparenten Verfahren steht.

DS I (A) 414/1 Punkt 4.
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

4. Allen Grundsatz- und Projektbeschlüssen bezüglich städtischer Bau- und
    Gestaltungsmaßnahmen in der Gemarkung Offenbach wird ab sofort eine
    Beurteilung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität hinsichtlich der
    Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima beigefügt. Änderungen der Planung im
    weiteren Verfahren bedürfen einer erneuten Beurteilung im oben genannte Sinn.
    Diese ist vor Beginn der Maßnahme den Fachausschüssen zusammen mit der
    geänderten Planung zur Beratung vorzulegen.


DS I (A) 414
Durch Annahme der DS I (A) 414/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 414

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt die unangemeldete Fällung von
    sieben Bäumen auf dem Wilhelmsplatz vom 12. März 2009.

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Aktion nicht den
    einschlägigen Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsverfahren der Stadt
    Offenbach entspricht.

3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die vom Magistrat versäumte
    Unterrichtung der Öffentlichkeit im krassen Widerspruch zu einem transparenten
    Verfahren steht.

4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, den
    Vorgang der Baumfällaktion öffentlich und transparent aufzuklären.
  
5. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister ferner auf,
    sicherzustellen, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt.

6. Für den Fall, dass diese Aufklärung nur unzureichend ist, behält sich die
    Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich vor, einen Akteneinsichtsausschuss
    zur Aufklärung verwaltungsinterner Vorgänge im Zusammenhang mit der
    Baumfällaktion einzusetzen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.04.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung