Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009

 

 

10.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 A mit der Bezeichnung "Sportzentrum Bürgel" -1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 131-.

Antrag Magistratsvorlage Nr. 125/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009,
DS I (A) 420
Az: 000-0002-01/1357#1739/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 3
    und 4, ist ein Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden
-   von der nördlichen und westlichen Grenze des Flurstücks in Flur 3,
    Nr. 356/10 und der Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks
    Nr. 356/10 bis zur Ostgrenze des Flurstücks in Flur 3, Nr. 360/11

im Westen

-   von den östlichen Grenzen der Flurstücke in Flur 3, Nr. 360/11 (teilweise),
    365/139, 360/21, 365/137 und 360/23

im Süden

-    von der südlichen Grenze des Flurstücks in Flur 4, Nr. 304 (Pfaffenpfad)

im Osten

-   von der westlichen Grenze des geplanten Mainzer Ringes, einer parallelen
    Linie im Abstand von 10 m zur südlichen Grenze des Flurstücks in Flur 4,
    Nr. 304 (Pfaffenpfad) und der westlichen Grenze des Flurstücks in Flur 3,
    Nr. 340/1

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Bürgel, in Flur 3 Nr. 356/10, Nr. 356/11 (teilweise) und Nr. 340/1 (teilweise) sowie in Flur 4, Nr. 304 (Pfaffenpfad/ teilweise).

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 131 A „Sportzentrum Bürgel“ wird mit der Zielsetzung
    aufgestellt, durch die Festsetzung eines `Sondergebietes für sportliche
    Anlagen`, das Planungsrecht für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit den
     erforderlichen Stellplätzen sowie für den Umbau der vorhandenen
     Tennishalle zu einer mehrfunktionalen Sporthalle, zu schaffen.

3. Die notwendigen neuen Stellplätze des geplanten Sportzentrums werden
     vom Mainzer Ring aus über den Pfaffenpfad erschlossen.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.05.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung