Vorbemerkungen

zum

Nachtrags-Wirtschaftsplan 2009

 

 

Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach hat gemäß § 15 Eigenbetriebsgesetz aufgrund seiner Sonderstellung in der Haushaltswirtschaft der Stadt Offenbach am Main einen eigenen Wirtschaftsplan aufzustellen. Im Wirtschaftsplan 2009 erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Gegenüberstellung mit den Werten des Nachtragswirtschaftsplanes 2008 und den Zahlen der Bilanz für das Jahr 2007. Eine Gegenüberstellung der Werte des WPL 09 mit den Werten des NWPL 09 ist beigefügt.

Der Nachtragswirtschaftsplan ist aufzustellen, da für das Schuljahr 2009/2010 die Einrichtung weiterer Hortgruppen und ab Herbst 2009 die Übernahme des Betriebs der Kita Klinikum vorgesehen ist. Außerdem sind die für das Selbstlernzentrum notwendigen Stellen im Stellenplan vorzusehen.

 

Dieser Wirtschaftsplan wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) erstellt. Die erforderliche Gliederung wurde vorgenommen und unterteilt sich wie folgt:

 

a)    Erfolgsplan

b)    Vermögensplan

c)    Stellenübersicht

       sowie als Anlage den

d)    Finanzplan

 

 

Erläuterungen

 

 

Zu a) Erfolgsplan 2009:

 

Der nach § 16 EigBGes gegliederte Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2009. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Erfolgsplan in Form eines Erfolgsvergleiches durchgeführt und in den allgemeinen Bereich (Verwaltung, Personalrat etc.) und das operative Geschäft (Kitas) unterteilt.

 

Die Gliederung wurde entsprechend der Gliederung des Formblattes 3 (Anlage 3 zum EigBGes) vorgenommen. Entsprechend dem Ziel des Formblattes 3 EigBGes (u.a. Kostentransparenz) wurde eine Untergliederung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach in die folgenden Sparten vorgenommen:

 

•      Allgemeiner Bereich

•      Kitas


Bei der Aufteilung der Aufwendungen in den allgemeinen Bereich und Kitas wurden die derzeit bekannten Rechengrößen unter Berücksichtigung entsprechender Modifikationen angewandt.

 

Es folgen Erläuterungen zu den einzelnen Positionen des Erfolgsplans. Die vorgenommene Nummerierung entspricht den Positionen des Formblattes 3 (Anlage 3 zum EigBGes).

 

 

1.           Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

 

Diese Position enthält im Wesentlichen Aufwendungen für Beschäftigungsmittel, Lebensmittel und Geschirr. Für Beschäftigungsmittel werden T€ 122 (gegenüber T€ 119 bisher), für Verbrauchmaterial T€ 42 (gegenüber T€ 41 bisher), für Geschirr T€ 29 (gegenüber T€ 25 bisher) und für Lebensmittel (für ca. 1.842 Kinder) werden T€ 693 (gegenüber T€ 674 bisher) angesetzt. Ein einmaliger Betrag von T€ 7 wird für die Beschaffung von speziellem Sprachfördermaterial eingeplant. Insgesamt wird ein Betrag von T€ 904 (gegenüber    T€ 873 bisher) benötigt.

 

 

2.           Bezogene Leistungen

 

Hier werden überwiegend die Aufwendungen für Fremdreinigung, Ausflüge und Kursveranstaltungen ausgewiesen, die insgesamt T€ 1.507 (gegenüber T€ 1.407 bisher) betragen. Die Steigerung der Kosten für Fremdreinigung     T€ 1.400 (gegenüber T€ 1.305 bisher) sind für die Erweiterung des Angebotes an Hortplätzen und die Übernahme des Betriebes der Kita Klinikum eingeplant.

 

Anmerkung: Ein Ausflug in ein Landschulheim oder in einen Zoo wird für Zwecke der Bilanzierung als bezogene Leistung gewertet, weil hier neben dem eigenen Betreuungsangebot noch zusätzliche Leistungen mit einbezogen (eingekauft) werden.

 

 

3.- 5.     Personalkosten

 

Die Personalkosten werden für 2009 mit T€ 16.130 (gegenüber T€ 18.979    bisher) angesetzt. In dieser Position sind u. a. auch die Kosten für evtl. Abfindungen T€ 70, für die Berufsgenossenschaft T€ 60, für die Beihilfen T€ 15 sowie Jobtickets T€ 41 enthalten.

Ferner werden T€ 1.200 (gegenüber T€ 4.400 bisher) für Altersteilzeit von Mitarbeiterinnen u. Mitarbeitern ab dem Jahrgang 1946 zurückgestellt. Sofern die Betriebsleitung analog der Praxis der Kernverwaltung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit geben soll, müssen die mit Unterschrift unter die Altersteilzeitvereinbarungen in der Zukunft zu erwartenden Kosten für den Eigenbetrieb in voller Höhe in Rückstellung gebracht werden. Wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Ablauf der Möglichkeit zur Altersteilzeit in 2009 hiervon Gebrauch machen möchten, zugrunde gelegt werden, muss der o.g. Betrag in Rückstellung gebracht werden.

Die Betriebsleitung hat in der Vergangenheit nur dann Altersteilzeitregelungen abgeschlossen, wenn diese aus tarifrechtlichen Gründen unabweisbar oder besondere gesundheitliche Faktoren zu berücksichtigen waren. Dies entspricht nicht der Praxis der Kernverwaltung. Insbesondere der Personalrat wünscht, daß beim EKO wie in der Kernverwaltung verfahren wird. Mit dem WPL 09 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Altersteilzeitregelung der Kernverwaltung auch beim EKO anzuwenden.

 

Die eingeplanten Mittel entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand der Betriebsleitung hinsichtlich der möglichen, tatsächlichen Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Berücksichtigt sind außerdem T€ 1.122 Rückstellung für Alterteilzeit im Rahmen des vorbereiteten Jahresabschlusses 2008.

 

Die Erhöhung des Personalbudgets unter Außerachtlassung der o.g. Rückstellung gegenüber dem WPL 2008 ist begründet in den Tariferhöhungen 2008/09 sowie der im Stellenplan vorgesehenen, notwendigen Stellenausweitung in geringem Umfang aufgrund der Erweiterung des Platzangebotes. Die Rückstellung i.R. des Jahresabschlusses 2008 für den Drohverlust i.H.v. T€ 226 aus ungedeckten Personalkosten bei Übernahme und Neueröffnung mit insgesamt 239 Plätzen der Kita 5 (Klinikum) ist ebenfalls berücksichtigt.

 

Das Gesamtbudget deckt die Kosten der im Stellenplan vorgesehenen Stellen nicht zu 100%. Der Stellenplan sieht eine Ausstattung für eine Belegungsstruktur von 50% Ganztagsplätzen und jeweils 25% Halbtags- bzw. Zweidrittelplätzen vor. Im Jahresmittel wird diese Quotierung noch immer nicht erreicht.

 

Die Personalkosten des Selbstlernzentrum belaufen sich auf T€ 104 und sind durch Drittmittel gedeckt.

 

 

6.           Abschreibungen

 

Die Position Abschreibungen enthält im Wesentlichen Aufwendungen für die geplanten Investitionen. Hierbei wurde für Zwecke dieses Wirtschaftsplanes eine pauschale Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren unterstellt. Zum 01.01.2008 wurden die Sofortabschreibung und die Grenzen der Geringwertigen Wirtschaftsgüter verändert. Die Abschreibungen der Anlagengüter (€ 150 bis € 1.000) werden nun auf 5 Jahre verteilt. Insgesamt ist ein Abschreibungsbetrag von T€ 101 (gegenüber T€ 100 bisher) erfasst worden.

 

 

7.           Zinsen

 

Entsprechend den derzeitigen Erkenntnissen ist nicht mit Zinsaufwendungen für längerfristige Darlehen zu rechnen.

 

 

 

 

 

8.           Steuern

 

Der Eigenbetrieb erfüllt hoheitliche Aufgaben und ist damit kein Steuersubjekt im Sinne der Steuergesetze.

 

 

 

9.           Andere betriebliche Aufwendungen

 

Als andere betriebliche Aufwendungen werden im Wesentlichen die Aufwendungen für Weiterbildungskosten T€ 46, Weiterbildungskosten des Personalrates T€ 3, Weiterbildung Sprachförderung T€ 15, Weiterbildung Qualifizierung T€ 350, Supervisionen T€ 60, Supervisionen Qualifizierung T€ 48, Versicherungen T€ 145, allgemeine Verwaltung sowie Schnittstellenkosten zu anderen Ämtern und Verwaltungskostenbeiträge T€ 720, die Buchführungskosten der ESO Dienstleistungs-GmbH T€ 54 sowie für die Jahresabschlussprüfung und Veröffentlichung T€ 20 ausgewiesen.

 

Weiterhin werden für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung T€ 502 (insgesamt T€ 900) angesetzt:

Die Kita-Entwicklungsplanung sowie der Stadtverordnetenbeschluss zur Erhöhung der Gruppenstärke auf 25 Plätze sehen vor, dass bei Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz die Gruppenstärke wieder auf 22 gesenkt werden soll. Hiermit sollte ab 2008 begonnen werden. Statistisch verliert der EKO hierdurch bis zu 315 Plätze. Dies würde einen Verlust an Erlösen in Höhe von ca. T€ 2.000 ohne Kostensenkung als Gegenfinanzierung bewirken. Da schon im derzeitigen Betrieb viele Gruppen aufgrund von z.B. der Inanspruchnahme von Integrationsplätzen unter der Gruppenstärke von 25 bleiben, ist bei vollständiger Einführung der 22er Gruppen ein tatsächlicher Verlust von ca. 200 Plätzen zu erwarten. Dies entspräche einer Erlösminderung von ca. T€ 1.300. In 2009 ist noch nicht zu erwarten, dass die Reduktion der Gruppenstärke flächendeckend umgesetzt werden kann. Die Betriebsleitung geht davon aus, dass in 2009 maximal die knappe Hälfte der 200 tatsächlich möglichen Plätze abgebaut werden könnten.

Die Betriebskommission, der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung sind mit dem NWPL 08 dem Vorschlag der Betriebsleitung gefolgt, vorerst auf eine Gruppenreduktion zu verzichten und ein Qualitätsentwicklungskonzept umzusetzen, in dessen Zentrum die flächendeckende Weiterbildung von Erzieherinnen mit zugehöriger Stundenentlastung hierfür steht.

Im Nachtrag 2008 waren hierfür T€ 600 vorgesehen. Für 2009 sieht der NWPL wie der WPL T€ 900 vor. Dies sind noch immer über T€ 400 weniger Mittel, als für eine flächendeckende Gruppenreduktion auf 22er Gruppen benötigt würden. Mit diesen Mitteln sollen in 2009 im wesentlichen folgende Maßnahmen finanziert werden:

 

Nr.

Maßnahmen

Kosten ca. T€

1

Finanzierung von 7 Springerstellen zur Entlastung in den Weiterbildungsphasen

300

2

Gruppenreduktion auf 20 Plätze in den Doppelbelegungsgruppen bw. Kitas 16 u. 17 oder in weiteren Kitas mit bes. Belastungssituationen

150

3

Zweitägige Klausur zur Weiterentwicklung und Reflexion der Qualitätspolitik des EKO mit den Leiterinnen u. stv. Leiterinnen

8

4

Qualifi  Qualifizierungsmaßnahmen und Bedarfsanalysen in allen Einrichtungen

350

5

10 Sitzungen Coaching für die stv. Leiterinnen

14

6

12 zusätzliche Fall-Supervisionen je Kita mit Wissens- u. Theorievermittlung

34

7

Fremdvergabe: Fachlich-wissenschaftliche Unterstützung der BL, Operationalisierung von Maßnahmen und Administration in der Einführungsphase (die in 2008 hierfür vorgesehenen Mittel i.H.v. T€ 60 werden aufgrund eines späteren Beginns dieser Phase nicht ausgeschöpft, daher müssen in 2009 erneut Mittel vorgesehen werden.)

44

 

Summe Planung 2009

900

 

 

Die vorgesehenen Mittel sind kalkulatorische Kosten, die sich mit der Umsetzung der Konzeption noch gegeneinander verändern können. Die Betriebsleitung hat der Betriebskommission ihre Umsetzungsplanung der Konzeption für 2009 mit Beginn des Jahres 2009 vorgelegt.

 

In dieser Position sind die Aufwendungen für Mieten, Strom-, Wasser- und Wärmebezug i.H.v. ca. T€ 1.800 nicht enthalten. Die für den Unterhalt und Betrieb der vom EKO genutzten Gebäude sind im Haushaltsplan der Stadt unter Haushaltsstelle 60010.67530 (Unterhaltung) etatisiert. Im Einzelplan 6 ist unter Haushaltsstelle 60010.14220 (Mieten) in gleicher Höhe eine Kostenmiete veranschlagt. Deren Deckung erfolgt über Haushaltsstelle 87300.71500 (Abdeckung von Verlusten Kita), bei der somit sowohl das Jahresergebnis des Eigenbetriebes als auch die nicht im Jahresabschluss des Eigenbetriebes enthaltene Kostenmiete veranschlagt sind.

 

Insgesamt werden für die anderen betrieblichen Aufwendungen T€ 2.147 (gegenüber T€ 2.118 bisher) benötigt.

 

 

10.         Summe 1-9

 

Ausgewiesen wird die Summe der direkten Kosten (Kosten, die durch Rechnungen dem jeweiligen Bereich direkt zurechenbar sind).

 

11.         Umlage des allgemeinen Bereiches

 

Entsprechend den Anforderungen des Formblattes 3 (Anlage 3 zum EigBGes) werden in dieser Position die Gesamtaufwendungen der allgemeinen Betriebsabteilungen (Verwaltung, Personalrat, Frauenbeauftragte etc.) auf die Sparte umgelegt.

 

 

 

 

12.         Leistungsausgleich

 

Derzeit ist aufgrund der besonderen Gegebenheiten in dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach kein Leistungsausgleich notwendig.

 

 

13.         Aufwendungen 1-12

Ausgewiesen wird die Summe der direkten und indirekten (Umlage)-Kosten.

 

 

14.-15.  Betriebserträge/Betriebserträge insgesamt

 

Die Betriebserträge wurden auf ca. T€ 18.736 gegenüber dem WPL 09 um ca. T€ 548 (gegenüber T€ 18.188 bisher) höher angesetzt. Die Betriebskostenzuschüsse gemäß Richtlinien der Stadt Offenbach können aufgrund der Erfahrungswerte und der im Herbst 2009 erhöhten Platzzahl gegenüber dem

WPL 09 um ca. T€ 245 höher angesetzt werden. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen inkl. Essensbeiträgen steigen um T€ 157 gegenüber dem WPL 09.

 

Dies ist begründet in der zu erwartenden Erhöhung der Platzzahlen beim EKO. Der Planung liegen die seit 2004 unveränderten Werte der BKZ-Richtlinien zugrunde, da die Landesregierung seit 2004 keine Landespersonalkostentabelle (LPKT) vorgelegt hat und die Steigerung der Sätze an die der LPKT gekoppelt ist.

 

Die Einnahmen Drittmittel Selbstlernzentrum belaufen sich auf T€ 107.

 

Die Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

                                                                                                                                 

NWPL

T€

WPL

T€

Veränderung

1

Betriebskostenzuschuss (Stadt Offenbach)

11.396

11.151

+ 245

2

Elternbeiträge

3.549

3.433

+ 116

3

Essensgeld                                                                                                   

1.249

1.208

+ 41

4

Zuw. nach Hess, Kindergartengesetz § 6

   650

650

- / -

5

Zuw. Hess. Offensive Kinderbetreuung

  239

200

+ 39

6

Förderung Einzel- und Gruppenintegration nach SGBXII

  590

590

- / -

7

Kostenerstattung Jugendamt an den EKO inkl. Tagespflege

   307

307

- / -

8

Zuwendung Sprachförderung (Stadt Offenbach)                                             

   200

200

-/-

9

Zuwendung Sprachförderung Land Hessen

   410

410

- / -

10

Drittmittel Selbstlernzentrum

107

0

+ 107

11

Sonstige betriebliche Erträge

    39

39

- / -

12

Summe                                                                                             

18.736

18.188

+ 548

 

 

 

 

 

16.         Betriebsergebnis

 

Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen und ergibt einen Verlust von T€ 2.051 (gegenüber T€ 5.290  im WPL 09).

 

Die positiven Betriebsergebnisse der Vorjahre können auch mit dem NWPL 2009 nicht mehr nachhaltig erreicht werden. Folgende hervorzuhebende Faktoren sind Ursache für diese Entwicklung:

 

 

Ø  Die Reduktion der Gruppenstärke beziehungsweise alternative Maßnahmen zur Qualitätssteigerung schlagen sich mit zusätzlichen Kosten in Höhe von T€ 900 nieder.

Ø  Die für Altersteilzeit vorgeschlagenen Mittel verschlechtern das Betriebsergebnis um T€ 1.200.

 

 

Die im Lagebericht zum Prüfbericht regelmäßig ausgewiesene Gewinn- und Verlustrechnung, bereinigt um die Sonderbelastungen des EKO im Vergleich zu den freien Trägern und der zusätzlichen Bereinigung um die Sonderposten Weiterbildung und Altersteilzeit, führt zu einem positiven Betriebsergebnis im Plan:

 

 

 

1

Ergebnis 2009 nach Plan

-   2.051 T€

2

Entgangene BKZ für Gebäudekosten ca.

+      820 T€

3

Gebäudekosten ca.

-   1.800 T€

4

GuV – Verlust incl. Gebäudekosten

-   3.031 T€

5

Ungedeckte Kosten sowie Einnahmeverluste für Einzelintegration

+     900 T€

6

Mindereinnahmen aus Landeszuschüssen

+     400 T€

7

Noch nicht realisierbares Einsparpotential Hauswirtschaft u. Reinigung

+       60 T€

8

Rückstellung für Altersteilzeit

+   1.200 T€

9

Sondermaßnahmen Qualitätsentwicklung 09

+      900 T€

10

Bereinigtes Ergebnis zum Echtvergleich mit freien Trägern

+      429 T€

 

Das Planergebnis von T€ 2.051 bereinigt um die Mittel zur Qualitätssteigerung sowie die für Altersteilzeit führt zu einem positiven Planergebnis i.H.v. T€ 429.

 

 

Zu b) Vermögensplan 2009

 

Der Vermögensplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2009, die sich aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft ergeben.

 

Als besondere Positionen sind hervorzuheben:

 

•      Allgemeiner Bereich

•      Kitas

 

Dabei sind wesentliche Positionen die Investition in Küchengeräte i.H.v.  T€ 35 und die allgemeinen Investitionen der Kitas über T€ 34. Des Weiteren werden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (im Wesentlichen Beschäftigungsmaterial zwischen € 150,00 und € 1.000,00 netto, die auf 5 Jahre verteilt werden) mit rd. R€ 30 geplant. Weiterhin werden für die Sprachförderung PCs i.H.v. T€ 2 angesetzt. Insgesamt werden T€ 101 Investitionen geplant.

 

Auf der Einnahmeseite des Vermögensplanes sind die vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen. Für die Ermittlung des Investitionsbedarfs wurden die Erfahrungswerte der Vergangenheit und die geplanten Investitionen in 2009 zugrunde gelegt.

 

 

Zu c) Stellenübersicht 2009

 

In der Stellenübersicht sind auch die Ausbildungsplätze ausgewiesen.

 

Der Stellenplan 2009 weist gegenüber 2008 eine Planstellenerhöhung um 34,767 Stellen aus.

 

 

 

 

Zu d) Anlage Finanzplan 2009 - 2013

 

Der Finanzplan ist als Anlage dem Wirtschaftsplan beigefügt. Er enthält alle Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Investitionsgebieten zusammengefaßt. Dabei werden aufgelaufene Verluste durch die Stadt Offenbach ausgeglichen sowie die Gewinne an die Stadt Offenbach abgeführt.

 

 

Offenbach am Main, den 30.03.2009

 

 

gez.

Dorenburg

Betriebsleiter