Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009

 

 

20.      Klinikum Offenbach GmbH
hier: Satzungsänderung - Grundsatzbeschluss -

Antrag Magistratsvorlage Nr. 139/09 (Dez. III, Klinikum Offenbach
GmbH/Amt 20) vom 22.04.2009, DS I (A) 430
Az: 000-0002-01/1367#1749/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

§ 10 Absatz 2 und Absatz 3 der Satzung der Klinikum Offenbach GmbH wird wie folgt neu gefasst:

   „(2) 12 Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung
          entsandt, wovon 1 Aufsichtsratsmitglied der Oberbürgermeister oder ein
          von ihm bestimmtes Magistratsmitglied sein muss. Die übrigen 6
          Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Wählbarkeit
          und Wahl sich nach den am 01.01.2008 gültigen Regelungen des
          Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
          richten.

   (3)   Für den Fall, dass die Gesellschafterversammlung für die beginnende
          oder begonnene Amtszeit des Aufsichtsrates die Einführung der
          paritätischen Mitbestimmung beschließt, gilt bis zum Ende der laufenden
          Amtszeit des Aufsichtsrates abweichend von Absatz 2 folgende
          Regelung:

          9 Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung
          entsandt, wovon 1 Aufsichtsratsmitglied der Oberbürgermeister oder ein
          von ihm bestimmtes Magistratsmitglied sein muss. Die übrigen 9
          Aufsichtsratsmitglieder sind Arbeitnehmervertreter, deren Wählbarkeit
          und Wahl sich nach den am 01.01.2008 gültigen Regelungen des
          Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
          richten.“



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.05.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung