Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009

 

 

22.      Eingang zum Rumpenheimer Schlosspark, Platzgestaltung Mainufer / Mainuferdamm östl. Rumpenheimer Schlosspark
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 150/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009,
DS I (A) 432
Az: 000-0002-01/1369#1751/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der
Stv.-Fraktion REP wie folgt:

1. Der Herstellung des Einganges zum Rumpenheimer Schlosspark,
    Platzgestaltung Mainufer / Mainuferdamm östl. Rumpenheimer Schlosspark
    nach der vom Ingenieurbüro Rademacher, Bad Soden am Taunus, erstellten
    und vom Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenberechnung,
    abschließend mit 130.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    63000.96550 „Grünring von Main zu Main“ SK 09520000, Projekt
    601120000000 Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007 und früher:    20.000,00 €
    Haushaltsplan 2008:                     10.000,00 €
    Haushaltsplan 2009:                   100.000,00 €
    Gesamt:                                      130.000,00 €

    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschuss (FAG):                35.000,00 €
    Dachgesellschaft Regionalpark:    35.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                           60.000,00 €
    Gesamt:                                        130.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 15.266,91 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g.
    geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um
    3.619,75 €/a.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581
    „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“, SK 61650003, Produkt
    13.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.05.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung