Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

13.      Mühlheimer Straße, Anlage von Radfahrstreifen;
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 200/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009,
DS I (A) 445
Az: 000-0002-01/1389#1772/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Anlage von Radfahrstreifen durch Neuaufteilung des Straßenquer-
    schnittes einschließlich der Umgestaltung der dazugehörigen Fahrbahn-
    flächen in der Mühlheimer Straße, zwischen Kettelerstraße und Stadtgrenze
    Mühlheim, nach der vom Büro Stete Planung, Darmstadt, in Zusammenarbeit
    mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 
    602.900,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    63000.94200 „Radfahrstreifen Mühlheimer Straße (12.04.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601220000000 Produkt 12.04.01 bereitgestellt:

    Mittel aus Vorjahr:                  22.900,00 €
    Haushaltsplan 2009:           580.000,00 €
    Gesamt:                                 602.900,00 €

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Zuwendung Land (FAG/GVFG):    282.800,00 €
    Bescheid vom 03.12.2008
    Kreditmarktmittel:                           320.100,00 €
    Gesamt:                                             602.900,00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 36.052,57 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil
    der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme um
    4.714,78 €/a.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
    „Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt
    12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 03.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung