Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

17.      Industriebahntrasse Ausbau des Geh- und Radweges zwischen
Bieberer Straße und Schubertstraße
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 204/09 vom 17.06.2009,
DS I (A) 449
Az: 000-0002-01/1393#1776/2009


Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB vom 22.06.09:
Da die hier zu beschließende Trasse vom Neubau des Polizeipräsidiums betroffen ist bzw. sein könnte, wird der Magistrat ermächtigt, den Verlauf der Trasse entsprechend diesen Planungen so anzupassen, dass keine erneute Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion REP unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:

1. Dem Ausbau des Geh- und Radweges der Industriebahntrasse, zwischen
    Bieberer Straße und Schubertstraße nach der vom Ingenieurbüro Jungkunst,
    63776 Mömbris, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten
    Kostenberechnung, abschließend  mit 400.000,00 € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    63000.96400 „Ausbau Geh- und Radweg Industriebahntrasse“ / 36000
    (12.01.01) SK 09520000, Projekt 601120000000 Produkt 12.01.01 wie folgt
    bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009:                    150.000,00 €
    Nachtragshaushalt 2009:             120.000,00 €
    Haushaltsplan 2010:                    130.000,00 €
    Gesamt:                                          400.000,00 €

    Zum Zwecke der Beauftragung von Ingenieur- und Bauleistungen ist im
    Haushaltsplan 2009 eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 130.000,00 €
    vorgesehen.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Landeszuschüsse
    nach GVFG/FAG:              290.500,00 €
    Kreditmarktmittel:               109.500,00 €
    Gesamt:                               400.000,00 €



4. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung und der Beschluss für
    den Nachtragshaushalt 2009 vorliegt.

5. Die Unterhaltungskosten (ESO) bleiben unverändert.

6. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten
    (Kapitalkosten) betragen 6.493,35 €.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung