Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

10.      Klima- und Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach
Antrag SPD, B´90/Grünen und FDP vom 16.06.2009, DS I (A) 441
Az: 000-0002-01/1385#1768/2009
Änderungsantrag CDU vom 25.06.2009, DS I (A) 441/1
Az: 000-0002-01/1385#1789/2009
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 02.07.2009, DS I (A9 441/2
Az: 000-0002-01/1385#1794/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 441

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, ab 2010 jährlich einen „Klima- und
    Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach“ zu vergeben, der mit Preis- bzw.
    Fördergeldern in Höhe von € 2000,00 dotiert ist. Die Auszeichnung kann
    sowohl für existierende vorbildliche Beispiele als auch zur Unterstützung
    geplanter, förderungswürdiger Projekte vergeben werden. Die nötigen
    Haushaltsmittel sind einzustellen.

2. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Preise, die von der Stadt
    Offenbach verliehen werden, in Zukunft möglichst mit einem einheitlichen
    Preisgeld auszustatten.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 441/2
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. ab 2010 jährlich einen „Klima- und Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach“ zu
    vergeben, der mit Preis- bzw. Fördergeldern in Höhe von € 2000,00 dotiert ist. Die
    Auszeichnung kann sowohl für existierende vorbildliche Beispiele als auch zur
    Unterstützung geplanter, förderungswürdiger Projekte vergeben werden. Die
    nötigen Haushaltsmittel sind einzustellen,

2. eine Satzung zur Vergabe des Preises zu erarbeiten
    und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen,

3. die Preise, die von der Stadt Offenbach verliehen werden, in Zukunft möglichst mit
    einem einheitlichen Preisgeld auszustatten.


DS I (A) 441/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Die Stadt Offenbach vergibt ab 2010 jährlich einen „Klima- und
    Umweltschutzpreis der Stadt Offenbach“. Die Auszeichnung wird für
    existierende vorbildliche Beispiele vergeben.

2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Satzung zur Vergabe des Preises zu
    erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
    vorzulegen.

3. Die Vergabe des Preises ist nicht mit finanziellen Zuwendungen der Stadt
    Offenbach verbunden. Der Magistrat wird beauftragt mit privaten Sponsoren
    über finanzielle Zuwendungen zu verhandeln.


DS I (A) 441
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Ursprungantrages wie folgt:

DS I (A) 441 Teil 1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Magistrat wird beauftragt, ab 2010 jährlich einen „Klima- und Umweltschutzpreis
    der Stadt Offenbach“ zu vergeben,…

DS I (A) 441 Teil 2
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

    …der mit Preis- bzw. Fördergeldern in Höhe von € 2000,00 dotiert ist

DS I (A) 441 Teil 3
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

    Die Auszeichnung kann sowohl für existierende vorbildliche Beispiele als auch zur
    Unterstützung geplanter, förderungswürdiger Projekte vergeben werden. Die nötigen
    Haushaltsmittel sind einzustellen.

2. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Preise, die von der Stadt Offenbach
    verliehen werden, in Zukunft möglichst mit einem einheitlichen Preisgeld
    auszustatten.

 



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung