Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

 

22.      Aktive Innenstadt Offenbach hier: Räumliche Festlegung des Gebietes der "Aktiven Innenstadt Offenbach" als Städtebauförderungsgebiet des Programms "Aktive Kernbereiche" gemäß § 171 b BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 227/09 (Dez. I, Amt 60) vom 17.06.2009,
DS I (A) 454
Az: 000-0002-01/1398#1781/2009
Ergänzungsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.07.2009,
DS I (A) 454/1
Az: 000-0002-01/1398#1791/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 454 und DS I (A) 454/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Das innerstädtische Geschäftszentrum der Stadt Offenbach wird gemäß § 171 b BauGB als Programmgebiet des Hessischen Städtebauförderungsprogramms
„Aktive Kernbereiche“ beschlossen und erhält den Arbeitstitel „Aktive Innenstadt Offenbach“.

Das Gebiet wird umschlossen von der Berliner Straße, Bieberer Straße,
Wilhelmsplatz, Geleits- und Kaiserstraße und bezieht die Eingangssituation zur Innenstadt in den Bereichen

    - Domstraße, Luisen- und Bahnhofstraße,
    - Frankfurter Straße zwischen Luisen- und Kaiserstraße,
    - Großer Biergrund, Berliner Straße und Ziegelstraße sowie
    - das Areal um den Hauptbahnhof
    - Waldstraße / Bleichstraße inklusive der westlichen Häuserzeile an der
      Waldstraße
    - Südliche Häuserzeile der Geleitsstraße zwischen Groß-Hasenbach-Straße
      und Waldstraße

in das Programmgebiet mit ein.

Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches (Spiegelstrich 1 – 4) ist in Anlage 1 zu diesem Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt. Der Lageplan wird entsprechend angepasst (Spiegelstrich 5 und 6).


Der Lageplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.




Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 454/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird im 2. Abschnitt um folgende Spiegelstriche ergänzt:

    - Waldstraße / Bleichstraße inklusive der westlichen Häuserzeile an der
      Waldstraße
    - Südliche Häuserzeile der Geleitsstraße zwischen Groß-Hasenbach-Straße und
      Waldstraße

Der Lageplan wird entsprechend angepasst.

DS I (A) 454
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Das innerstädtische Geschäftszentrum der Stadt Offenbach wird gemäß § 171 b BauGB als Programmgebiet des Hessischen Städtebauförderungsprogramms
„Aktive Kernbereiche“ beschlossen und erhält den Arbeitstitel „Aktive Innenstadt Offenbach“.

Das Gebiet wird umschlossen von der Berliner Straße, Bieberer Straße,
Wilhelmsplatz, Geleits- und Kaiserstraße und bezieht die Eingangssituation zur Innenstadt in den Bereichen
    - Domstraße, Luisen- und Bahnhofstraße,
    - Frankfurter Straße zwischen Luisen- und Kaiserstraße,
    - Großer Biergrund, Berliner Straße und Ziegelstraße sowie
    - das Areal um den Hauptbahnhof
in das Programmgebiet mit ein.

Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem Beschluss („Lageplan“) parzellenscharf dargestellt.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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