Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.07.2009

Eing. Dat. 01.07.2009

 

Nr. 457

 

 

 


Gemeinsam mit dem Land gegen ungerechten Länderfinanzausgleich statt Sonderopfer zu Lasten der Kommunen
Dringlichkeitsantrag Stadtverordnetenvorsteher vom 01.07.2009, DS I (A) 457

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadt Offenbach wehrt sich mit allem Nachruck dagegen, dass den
    hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein Sonderopfer durch Mittelentzug
    im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden soll. Sie fordert die
    hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren Finanzplanung die
    Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten und die Finanzaus-
    gleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel aus der Finanzaus-
    gleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten werden. Dies gilt
    insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte Absicht, ab dem Jahr 2011 zu
    Lasten der Kommunen jährlich 400 Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse
    entziehen zu wollen.

2. Gemeinsam mit dem Land Hessen wehrt sich die Stadt Offenbach dagegen,
    dass im Länderfinanzausgleich das Land Hessen als das ohnehin stärkste
    Zahlerland in unerträglicher Weise - auch zu Lasten seiner Kommunen -
    belastet bleibt und eher noch stärker belastet werden wird.


Begründung:


Zu 1.

Das Land hat keine Grundlage, um von seinen Kommunen ein Sonderopfer zu fordern. Der Finanzplan 2009 des Landes Hessen (Landtags-Drucksache 18/345) sieht für den Planungszeitraum 2008/2012 vor, Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 400 Millionen Euro zu entziehen.

 

Das Land begründet seine Absicht im Wesentlichen damit, dass der Anteil der Kommunen an den im Land verbliebenen Steuern den Anteil des Landes Hessen fast erreicht habe. Zudem müsse das Land in erheblichem Maß höhere Lasten im Länderfinanzausgleich tragen, weil seine Kommunen entsprechend steuerstark seien.

 

Die Argumentation des Landes berücksichtigt nicht, dass die hessischen Kommunen die Lasten des Landes aus dem Länderfinanzausgleich unmittelbar mitzutragen haben. Mit jedem Euro Landesleistung im Länderfinanzausgleich verlieren Hessens Kommunen 23 Eurocent an ihrer Finanzausgleichsmasse.

 

Zudem stürzen ohnehin - einer Lawine gleich - mehrere Verschlechterungen auf die kommunalen Finanzen ein. So müssen die hessischen Städte infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise massive Einbußen ihrer eigenen Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und ihren Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer, hinnehmen. Bei rapide sinkenden Einnahmen steigen gleichzeitig die Ausgaben  für Bildung, Erziehung und Betreuung und - vor allem in der Krise - die Ausgaben für soziale Hilfen kräftig an.

 

Die Bundesgesetze zur Pendlerpauschale, zur Anrechnung von Krankenkassen-beiträgen und die zahlreichen steuerlichen Entlastungen im Zuge der Konjunktur-pakete des Bundes belasten nachhaltig und dauerhaft die kommunalen Haushalte.

 

Hinzu kommen die Zinslasten aus den Darlehen für die Konjunkturprogramme des

Landes und des Bundes. Die hessischen Kommunen müssen in den nächsten Jahren auf gut 50 Millionen Euro an Einnahmen aus dem Finanzausgleich verzichten. Eine Belastung, mit welcher die Städte zur Finanzierung des Konjunkturprogramms zwar grundsätzlich einverstanden waren, die jetzt aber in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden muss.

 

Enttäuschend ist die Absicht des Mittelentzugs auch, weil die Koalitionsverein-barung für den 18. Hessischen Landtag eigentlich Gutes für die Kommunen verheißt. Dort ist der Anteil der Kommunen an der so genannten Steuer-verbundmasse des Landes in Höhe von 23 Prozent ausdrücklich festgeschrieben. Von dieser 23-Prozent-Quote könnte nicht mehr die Rede sein, wenn das Land - wie im Finanzplan beabsichtigt – dem Kommunalen Finanzausgleich Mittel entzieht.

 

Zu 2.

Angesichts der schwierigen Finanzlage bedarf es des Schulterschlusses zwischen dem Land Hessen und den hessischen Kommunen.

 

Hessens Situation als Zahlmeister der Nation im Länderfinanzausgleich ist unerträglich geworden. Trotz außerordentlichen finanziellen Drucks muss Hessen im ersten Quartal 2009 noch einmal 8 Euro pro Einwohner mehr als im Jahresdurchschnitt 2008 an die „armen" Bundesländer leisten (120 Euro pro Einwohner in 2008 - 128 Euro im l. Quartal 2009).

 

Schuld an dieser mittlerweile unerträglich werdenden Belastung haben weder das Land Hessen noch seine Kommunen. Ursache ist vielmehr ein Finanzaus-gleichssystem, das die zweifellos bestehende Ausgleichspflicht einnahmestärkerer Länder völlig überzieht. Das daraus folgende Ergebnis ist längst nicht mehr sachgerecht.

 

Einigkeit im gemeinsamen Einsatz gegen dieses unzuträgliche Ergebnis ist das Gebot der Stunde, nicht der Wunsch des Landes nach einem Sonderopfer seiner Kommunen.