Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

25.      Gemeinsam mit dem Land gegen ungerechten Länderfinanzausgleich statt Sonderopfer zu Lasten der Kommunen
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 01.07.2009, DS I (A) 457
Az: 000-0002-01/1405#1792/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach wehrt sich mit allem Nachruck dagegen, dass den
    hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein Sonderopfer durch
    Mittelentzug im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden soll. Sie
    fordert die hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren
    Finanzplanung die Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten
    und die Finanzausgleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel
    aus der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten
    werden. Dies gilt insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte
    Absicht, ab dem Jahr 2011 zu Lasten der Kommunen jährlich 400
    Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse entziehen zu wollen.

2. Gemeinsam mit dem Land Hessen wehrt sich die Stadt Offenbach
    dagegen, dass im Länderfinanzausgleich das Land Hessen als das
    ohnehin stärkste Zahlerland in unerträglicher Weise - auch zu Lasten
    seiner Kommunen - belastet bleibt und eher noch stärker belastet werden
    wird.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung