Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 14.08.2009
Eing. Dat. 11.08.2009
Nr. 457/91
Gemeinsam mit dem Land gegen ungerechten Länderfinanzausgleich statt Sonderopfer zu Lasten der Kommunen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2009, DS I (A) 457
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2. Juli 2009 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadt Offenbach wehrt sich mit allem Nachruck dagegen, dass den
hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein Sonderopfer durch
Mittelentzug im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden soll. Sie
fordert die hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren
Finanzplanung die Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten
und die Finanzausgleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel
aus der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten
werden. Dies gilt insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte
Absicht, ab dem Jahr 2011 zu Lasten der Kommunen jährlich 400
Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse entziehen zu wollen.
2. Gemeinsam mit dem Land Hessen wehrt sich die Stadt Offenbach
dagegen, dass im Länderfinanzausgleich das Land Hessen als das
ohnehin stärkste Zahlerland in unerträglicher Weise - auch zu Lasten
seiner Kommunen - belastet bleibt und eher noch stärker belastet werden
wird.
Die eingegangene Antwort zum Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers
Erik Lehmann ist als Anlage beigefügt.
Anlage:
Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport