Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 14.08.2009

Eing. Dat. 11.08.2009

 

Nr. 457/91

 

 

 

Gemeinsam mit dem Land gegen ungerechten Länderfinanzausgleich statt Sonderopfer zu Lasten der Kommunen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2009, DS I (A) 457


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 2. Juli 2009 folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Stadt Offenbach wehrt sich mit allem Nachruck dagegen, dass den
    hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein Sonderopfer durch
    Mittelentzug im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden soll. Sie
    fordert die hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren
    Finanzplanung die Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten
    und die Finanzausgleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel
    aus der Finanzausgleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten
    werden. Dies gilt insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte
    Absicht, ab dem Jahr 2011 zu Lasten der Kommunen jährlich 400
    Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse entziehen zu wollen.

2. Gemeinsam mit dem Land Hessen wehrt sich die Stadt Offenbach
    dagegen, dass im Länderfinanzausgleich das Land Hessen als das
    ohnehin stärkste Zahlerland in unerträglicher Weise - auch zu Lasten
    seiner Kommunen - belastet bleibt und eher noch stärker belastet werden
    wird.


 

Die eingegangene Antwort zum Schreiben des Stadtverordnetenvorstehers
Erik Lehmann ist als Anlage beigefügt.

 

 

Anlage:

Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport