Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

24.      Regionale Stärkung der Energieversorgung Offenbach AG
Antrag CDU vom 18.06.2009, DS I (A) 456
Az: 000-0002-01/1404#1786/2009
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 02.07.2009,
DS I (A) 456/1
Az: 000-0002-01/1404#1796/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 456/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, in Verhandlungen mit der MVV weiterhin die Bedeutung der Energieversorgung Offenbach AG als lokaler Arbeitgeber, aber auch über die Betriebsstätte in Offenbach hinaus als bundesweit aktives, zukunftsorientiertes Unternehmen und regional präsenter Versorger zu erhalten und zu stärken.

Hierbei ist darauf zu achten, dass bezüglich auslaufender Verträge und Konzessionen im Bereich Wasser, Strom und Gas die Interessen der Stadt gewahrt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, hierzu noch in diesem Jahr im Haupt-, Finanz-, und Ausschuss für Beteiligungen zu berichten.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 456/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, in Verhandlungen mit der MVV weiterhin die Bedeutung der Energieversorgung Offenbach AG als lokaler Arbeitgeber, aber auch über die Betriebsstätte in Offenbach hinaus als bundesweit aktives, zukunftsorientiertes Unternehmen und regional präsenter Versorger zu erhalten und zu stärken.

Hierbei ist darauf zu achten, dass bezüglich auslaufender Verträge und Konzessionen im Bereich Wasser, Strom und Gas die Interessen der Stadt gewahrt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, hierzu noch in diesem Jahr im Haupt-, Finanz-, und Ausschuss für Beteiligungen zu berichten.

DS I (A) 456
Durch Annahme der DS I (A) 456/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 456

1. Die Stadt Offenbach spricht sich für den Erhalt und Ausbau der Regionalität
    der Energieversorgung Offenbach AG aus.

2. Die Stadt Offenbach lehnt jede Handlung, die zu einer Verlagerung von Aufgaben oder Personal   
    und damit zu einer Schwächung des Standorts Offenbach und der EVO AG führt, ab.

3. Der Magistrat als verantwortliches Gesellschafterorgan wird aufgefordert, in
    Gesprächen mit dem Mehrheitsgesellschafter MVV Energie AG dafür Sorge
    zu tragen, dass die Interessen der Stadt Offenbach entsprechend dauerhaft
    gewahrt bleiben.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung