Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2009

 

 

8.         Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ÖPP-Verfahren Schulbausanierung
Antrag CDU vom 15.06.2009, DS I (A) 439
Az: 000-0002-01/1382#1765/2009
Ergänzungsantrag CDU vom 02.07.2009, DS I (A) 439/1
Az: 000-0002-01/1382#1798/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 439/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Kein Verkauf von Schulgelände der Beethovenschule

1.
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den von Magistratsmitgliedern
    propagierten Teilverkauf der Schulhoffläche der Beethovenschule ab.
2.
Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass das bestehende
    Areal,
soweit es nicht in Teilbereichen für die geplanten Neubauten
    benötigt wird,
auch weiterhin dauerhaft als Pausenhof genutzt werden kann.
3. Der Magistrat wird aufgefordert dabei zu prüfen, inwieweit ein Teil des
   
Geländes als Spielplatz, der außerhalb der Schulzeiten für das
    Quartier
zugänglich ist, hergerichtet werden kann.
4. Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen
    für
ein während der Bauphase möglicherweise als Ausweichschulgebäude
    zu
errichtendes Containerdorf maximale Rücksicht auf den wertvollen
    Baumbestand nimmt und Eingriffe auf das absolut notwendige
    Mindestmaß
beschränkt bleiben. Die Planungen für die
    Ausweichschulgebäude sind so
frühzeitig mit der Schule abzustimmen,
    dass Anregungen und Einwände der
Schule aufgegriffen und in den Plänen
    berücksichtigt werden können.
5. Die Planungen sind frühzeitig den Ausschüssen KSS und UPB zur
    Abstimmung vorzulegen.

DS I (A) 439

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat wird beauftragt,

den Auftrag gemäß der Ziffern 3. und 3a. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007 zu I (A) 213 & I (A) 213/1 (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) an ein unabhängiges Prüfungsinstitut zu vergeben, das nicht in das Verfahren involviert ist. Die notwendige Finanzierung erfolgt im Rahmen der „Verfahrenskosten ÖPP“.

 

 

Offenbach a. M., den 03.07.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung