Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009
14. Wilhelmsplatz, Umgestaltung Straßen
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1d) Nr. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 305/09 (Dez. I, Amt 60) vom 19.08.2009,
DS I (A) 468
Az: 000-0002-01/1424#1816/2009
Herr Stv. Münd (REP) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 38:27:1 Stimmen wie folgt:
1. Der Umgestaltung der seitlichen Straßen des Wilhelmsplatzes nach der vom
Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Frankfurt, zusammengestellten und
vom Revisionsamt geprüften, detaillierten Kostenberechnung, abschließend
mit 995.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Untersachkonto
60500.94010 „Wilhelmsplatz, Umgestaltung Straßen SIP/ZIP (01.01.51)“
SK 06130099, Produkt 01.01.51, in Höhe von 500.000,00 €. Die Mittel in
Höhe von 500.000,00 € werden überplanmäßig entsprechend den
Förderrichtlinien (Zukunftsinvestitionsgesetz) bereitgestellt. Die weitere
Mittelbereitstellung in Höhe von 495.000,00 € erfolgt über das Unter-
sachkonto 63000.94061, „Straßen östlich und westlich Wilhelmsplatz“
(12.01.01) SK 09520000, Produkt 12.01.01, aus Mitteln des Haushaltsjahres
2010. Zum Zweck der Beauftragung steht in 2009 hier eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 495.000,00 € zur Verfügung.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Mittel Zukunftsinvestitionsgesetz: 500.000,00 €
Beiträge 429.900,00 €
Kreditmarktmittel: 65.100,00 €
Gesamt: 995.000,00 €
Der Zuwendungsbescheid für die Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz
liegt vor.
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 53.651,65 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
5. Die Unterhaltungskosten (Verkehrssicherungsleistung ESO), die Bestandteil
der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n
um 4.886,22 €/pa.
Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 63000.51022
„Straßenverkehrssicherung neue Maßnahmen“, SK 61650002, Produkt
12.01.01, in den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom
31.01.2005 (GVBl. I, S. 54), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 d) Nr. 1. der
Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002
werden für die Umgestaltung der beiden seitlichen Straßen am Wilhelmsplatz
die östliche und die westliche Straße als verkehrsberuhigte Bereiche
eingestuft. Daher trägt die Stadt 35 % der beitragsfähigen Herstellungs-
kosten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung