Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009

 

 

 

20.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 632 - Hospiz am Lichtenplattenweg -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 315/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 19.08.2009,
DS I (A) 474
Az: 000-0002-01/1430#1822/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Hinweise der Fraport AG und der AG Flughafen werden, wie auf den
      Seiten 4 und 13 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.2 Die Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, das
      Energiekonzept vor Aufnahme in den Durchführungsvertrag vorzulegen,
      wird in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität, wie auf
      Seite 7 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.3 Die Hinweise des ESO Eigenbetriebs, der Feuerwehr, des Stadtgesund-
      heitsamtes und des Polizeipräsidiums Südosthessen werden bei der
      Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
1.4 Die Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt, eine schalltechnische
      Untersuchung durchzuführen, bleibt aus den auf den Seiten 16 und 17 der
      Anlage 2 dargelegten Gründen unberücksichtigt. Die weiteren Anregungen
      des Regierungspräsidiums zum Immissionsschutz werden, wie auf Seite 17
      der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
    Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Stiftung Heilig-
    Geist-Hospital Bensheim über die Vorbereitung und Durchführung des
    vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 632 (Anlage 3) wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 632 für das Gebiet zwischen
    Lichtenplattenweg, Julius-Leber-Straße, der nördlichen Grenze des
    Grundstücks Julius-Leber-Straße 4 und dem Industriebahnweg (Anlage 4 in
    der Fassung vom 10.08.2009 und Anlage 5 in der Fassung vom 15.04.2009)
    wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als
    Satzung beschlossen.





4. Begründung:
    Die Begründung (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
    beigefügt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.09.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung