Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009

 

 

24.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 630 - Helene-Mayer-Straße / Pflegeheim und Altenwohnungen -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 328/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 19.08.2009,
DS I (A) 478
Az: 000-0002-01/1434#1826/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Der Hinweis des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität zur Aufhebung
      des Heilquellenschutzgebietes wird, wie auf Seite 9 der Anlage 2
      dargestellt, berücksichtigt.

1.2 Die Anregungen der AG Flughafen werden, wie auf den Seiten 9-10 der
      Anlage 2 dargestellt, teilweise berücksichtigt.

1.3 Die Stellungnahme des ESO bezüglich der Untersagung einer Bepflanzung
      der Kanaltrasse bleibt nach Rücksprache mit dem ESO, wie auf Seite 13
      der Anlage 2 dargestellt, unberücksichtigt. Die Hinweise zum
      Kanalanschluss werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes
      beachtet.

1.4 Die Hinweise der DB Services Immobilien GmbH, der Deutschen Telekom
      Netzproduktion GmbH, der Feuerwehr, des Stadtgesundheitsamtes und des
      Polizeipräsidiums Südosthessen werden bei der Realisierung des
      Bebauungsplanes beachtet.

1.5 Die Empfehlung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Immissions-
      schutz bleibt aus den auf den Seiten 15-17 der Anlage 2 dargelegten
      Gründen unberücksichtigt. Der Anregung zur Änderung der Nutzungsart
      wird nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium, wie auf den Seiten
      17-18 der Anlage 2 dargestellt, nicht gefolgt. Der Hinweis zur Aufhebung
      des Heilquellenschutzgebietes wird, wie auf Seite 14 der Anlage 2
      dargestellt, berücksichtigt. Der Hinweis zum Kanalanschluss wird bei der
       Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.

1.6 Die Anregung des Planungsverbandes zum Straßenverkehrslärm bleibt aus
      den auf den Seiten 18-19 der Anlage 2 dargestellten Gründen unberück-
      sichtigt. Die Hinweise zum Bach vom Buchrainweiher und zum Grünring
      werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.

2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
    Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Immoprojekt-
    Entwicklungs GmbH (mit Sitz: Dreieich) über die Vorbereitung und
    Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 630 (Anlage 3)
    wird zugestimmt.

3. Beschluss über den Plan als Satzung
    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 630 für das Gebiet zwischen
    Bahnlinie, Wolfsweg, Stadtgrenze, Leibnizgymnasium und der nördlichen
    Grenze des Grundstücks Isenburgring 1 (Anlagen 4 und 5, jeweils in der
    Fassung vom 10.08.2009) wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§
    5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

4. Begründung
    Die Begründung (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
    beigefügt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.09.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung