Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009

 

 

25.      Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 114g HGO zur Beseitigung von Schäden an den Lehrbüchern der Rudolf-Koch-Schule und der Leibnizschule durch die Überschwemmung in Folge des Starkregens am 10.08.2009
Dringlichkeitsantrag Stadtverordnetenvorsteher (Magistratsvorlage Nr. 340/09
(Dez. IV, Amt 40)) vom 02.09.2009, DS I (A) 479


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Gem. § 114g HGO wird eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 198.030 Euro
    bei dem USK. 20000.50104, SK. 61610000 (03.07.01) für den Ersatz der
    zerstörten Lehrbücher der Rudolf-Koch-Schule und der Leibnizschule
    bewilligt und bereitgestellt.

2. Deckungsmittel stehen bei USK. 60010.67530 Unterhaltung (01.01.08),
    SK 61610000 bereit.

3. Die Umsetzung der Mittel erfolgt im Nachtragshaushaltsplan 2009.

4. Mit der Beschaffungsmaßnahme darf unmittelbar nach Freigabe der
    Haushaltsmittel durch die Kämmerei begonnen werden.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.09.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung