Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009
25. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 114g HGO zur Beseitigung von Schäden an den Lehrbüchern der Rudolf-Koch-Schule und der Leibnizschule durch die Überschwemmung in Folge des Starkregens am 10.08.2009
Dringlichkeitsantrag Stadtverordnetenvorsteher (Magistratsvorlage Nr. 340/09
(Dez. IV, Amt 40)) vom 02.09.2009, DS I (A) 479
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Gem. § 114g HGO wird eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 198.030 Euro
bei dem USK. 20000.50104, SK. 61610000 (03.07.01) für den Ersatz der
zerstörten Lehrbücher der Rudolf-Koch-Schule und der Leibnizschule
bewilligt und bereitgestellt.
2. Deckungsmittel stehen bei USK. 60010.67530 Unterhaltung (01.01.08),
SK 61610000 bereit.
3. Die Umsetzung der Mittel erfolgt im Nachtragshaushaltsplan 2009.
4. Mit der Beschaffungsmaßnahme darf unmittelbar nach Freigabe der
Haushaltsmittel durch die Kämmerei begonnen werden.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung