Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 03.09.2009

Eing. Dat. 02.09.2009

 

Nr. 479

 

 

 

 

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 114g HGO zur Beseitigung von Schäden an den Lehrbüchern der Rudolf-Koch-Schule und der Leibnizschule durch die Überschwemmung in Folge des Starkregens am 10.08.2009
Dringlichkeitsantrag Stadtverordnetenvorsteher (Magistratsvorlage Nr. 340/09
(Dez. IV, Amt 40)) vom 02.09.2009, DS I (A) 479


Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Gem. § 114g HGO wird eine außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 198.030 Euro bei dem USK. 20000.50104, SK. 61610000 (03.07.01) für den Ersatz der zerstörten Lehrbücher der Rudolf-Koch-Schule und der Leibnizschule bewilligt und bereitgestellt.

2. Deckungsmittel stehen bei USK. 60010.67530 Unterhaltung (01.01.08),
SK 61610000 bereit.

3. Die Umsetzung der Mittel erfolgt im Nachtragshaushaltsplan 2009.

4. Mit der Beschaffungsmaßnahme darf unmittelbar nach Freigabe der Haushaltsmittel durch die Kämmerei begonnen werden.


Begründung:

 

Die an den Schulen eingeführten Lernmittel (Schulbücher und Lernmaterial) sind gemäß §153 Abs. 2 Satz 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) Eigentum des Landes Hessen. Die Schadenseratzpflicht entsteht, weil die Stadt Offenbach am Main als Schulträger die Sachkosten für die Aufbewahrung der den Schulen vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Lernmittel tragen muss (§155 Abs. 3 Nr. 3 HSchG) und die Schulen nach §158 Abs. 1 HSchG mit Büchereien und Einrichtungen auszustatten sowie ordnungsgemäß zu unterhalten, zu verwalten und zu bewirtschaften hat.

 

Im Zuge der Schulsanierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahme mussten alle Lehrmittel der Rudolf-Koch-Schule (RKS) aus den Sammlungs- und Lagerräumen entfernt und im Keller gelagert werden, um den ungehinderten Fortgang der Baumaßnahmen zu ermöglichen. Dies gilt auch für einen Teil der Lehrerbibliothek der Leibnizschule. Die in Umzugskartons gelagerten Fachbücher sind in einem großen Umfang durch die Überschwemmung unbenutzbar geworden.

 

Die Schulbücherei der RKS weist einen Bestand von 26.863 Exemplaren auf. Nach der Schadensmeldung wurden durch den Wasserschaden und die einsetzende Schimmelbildung in Folge der Überschwemmung 9.908 Bücher unbrauchbar. Das eingedrungene Regenwasser hat leider auch einen Teil der im Zuge der G8-Einführung neu erworbenen Lehrwerke (6.779 Bücher) zerstört. Hinzu kommen Kosten für die Anfertigung von Kopien für die Übergangszeit bis zur Lieferung der neuen Schulbücher und deren Inventarisierung von ca. 5.000 Euro.

 

Der an der Leibnizschule entstandene Schaden betrifft ca. 700 Bücher. Es handelt sich dabei um Exemplare aus der Gründungs- und Frühphase der Schule. Die Bücher haben daher keinen bestimmten, feststellbaren Wert. Die Schule bittet um einen geldwerten Ersatz, um wenigstens einige der vernichteten Werke antiquarisch wieder beschaffen zu können. Hierfür wurden nach Absprache mit Dezernat IV 5.000 € festgesetzt.