Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.10.2009

Eing. Dat. 17.09.2009

 

Nr. 482

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2009 und Nachtragshaushaltsplan 2009
Antrag Magistratsvorlage Nr. 341/09 (Dez. III, Amt 20) vom 16.09.2009, DS I (A) 482


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2009 wird festgestellt und die
    beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2009 wird beschlossen,

b) die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und dem Nachtrags-
    haushaltsplan 2009 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2009 (für die Jahre 2009 bis 2013) berücksichtigt.


Begründung:

Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik.), ein.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2009 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen