Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.10.2009

Eing. Dat. 17.09.2009

 

Nr. 483

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2010
Antrag Magistratsvorlage Nr. 342/09 (Dezernat III, Amt 20) vom 16.09.2009,
DS I (A) 483


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. die Haushaltssatzung 2010 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2010
    und der Stellenplan für das Jahr 2010 festgesetzt.

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2010 für die Jahre 2009 bis 2013 wird
    beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.


Begründung:

Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlagen