Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 2009

 

 

11.      Kindertagesstätte 9, Goerdelerstraße 145 in Offenbach, Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm (SIP) des Landes Hessen,
Sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 354/09 (Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2009,
DS I (A) 486
Az: 000-0002-01/1445#1839/2009


Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Sanierung des Daches, der Fenster, der Fassade und des
    Innenbereichs der Kindertagesstätte 9, Goerdelerstraße 145 in Offenbach,
    nach der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit
    1.400.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.400.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung erfolgt in Höhe von 1.170.000,00 € USK 46450.94010 “Kita 9,
    Dach-, Fenster-, Fassaden-, und Innensanierung, SIP/ZIP (01.01.51)“ SK
    05310099, Produkt 01.01.51 überplanmäßig entsprechend der Förderricht-
    linien (Hessisches Sonderinvestitionsprogrammgesetz). Die Co-
    Finanzierung in Höhe von 230.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur (01.01.08)“ SK 61610001,
    Produkt 01.01.08, PN V 9064 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die
    Förderung der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms
    des Landes Hessen liegt vor.

4.
Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung