Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009
Eing. Dat. 17.09.2009
Nr. 488
Kindertagesstätte 14, Kleewasem 1 in Offenbach, Dach-, Fenster-,
Fassaden- und Innensanierung
Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm (SIP) des Landes Hessen, Sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 356/09 (Dez. I, Amt 60) vom 16.09.2009,
DS I (A) 488
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Sanierung des Daches, der Fenster, der Fassade und des Innenbereichs
der Kindertagesstätte 14, Kleewasem 1 in Offenbach, nach der von der EEG in
Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften de-
taillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.600.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € einschließlich
Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.600.000,00 € werden bewilligt. Die
Bereitstellung erfolgt in Höhe von 1.241.000,00 € USK 46450.94040 “Kita 14,
Dach-, Fenster-, Fassaden-, und Innensanierung, SIP/ZIP (01.01.51)“
SK 05310099, Produkt 01.01.51 überplanmäßig entsprechend der
Förderrichtlinien (Hessisches Sonderinvestitionsprogrammgesetz). Die Co-
Finanzierung in Höhe von 359.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000
„Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“ SK 61610001,
Produkt 01.01.08, PN V 9066 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.
3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
Hessen liegt vor.
4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Begründung:
Die Kindertagesstätte aus dem Jahr 1983 besteht aus einem eingeschossigen Massivbau mit aufgesetztem Obergeschoss. In fünf Gruppen werden 125 Kinder im Alter von 3 – 12 ganztägig betreut, davon sind 50 Kinder im Hortbereich.
Die Bausubstanz sowohl der Außenhülle als auch des Innenbereichs befindet sich in einem altersbedingt schlechten Zustand. Das Gebäude entspricht sowohl aus baulich-räumlicher als auch energetischer Sicht nicht den heutigen Standards und Richtlinien.
Um das Ziel der energetischen Optimierung entsprechend der EnEV 2009 zu erreichen, erhält die Außenfassade 20 cm Außendämmung. Die veralteten Holzfenster werden durch neue ersetzt (Uw= 1,1). Die Dachsanierung beinhaltet die Aufbringung von 30 cm starker Wärmedämmung und extensiver Begrünung. Die Warmwasserbereitung wird durch Solarthermie (9 m²) unterstützt, sie deckt im Mittel ca. 44,7 % des Warmwasserbedarfes ab.
Im Innenbereich ist die Sanierung der sanitären Einrichtungen einschließlich Herstellung einer barrierefreien Toilette vorgesehen. Des Weiteren wird die Haustechnik in den Bereichen Lüftung (mit Wärmerückgewinnung), Heizung und Elektro ertüchtigt. Die alte Gasheizung aus dem Jahre 1982 wird aus engergetischen Gründen durch einen Gas-Brennwertkessel ersetzt. Wände, Decken, Innentüren und Bodenbeläge sollen, soweit erforderlich, überarbeitet werden.
Über die Maßnahme wurde von der EEG und in Zusammenarbeit mit Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.600.000Fehler! Textmarke nicht definiert.,00 € abschließt. Grundlage der Berechnung sind die aktuellen Bauprei-se. Berücksichtigt wurde außerdem die erwartete Kostensteigerung aufgrund er-höhter Bautätigkeit, verursacht durch das Konjunkturprogramm II (Sonderinvesti-tionsprogramm/ Zukunftsinvestitionsprogramm von Land und Bund). Angesetzt ist dafür, in Abstimmung mit dem Revisionsamt, ein Zuschlag in Höhe von ca. 10 %.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.