Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 2009
19. Urteil Musterklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau
des Flughafens Frankfurt Main
hier: Revision
Antrag Magistratsvorlage Nr. 373/09 (Dez. IV Ämter 10.4, 69) vom 16.09.2009,
DS I (A) 494
Az: 000-0002-01/1453#1847/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main legt gegen das Urteil des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 21. August 2009 Revision ein.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000,- EUR sind unter dem
Sachkonto 67710000, Untersachkonto 02300.65530, Beratungs-/Gerichts-
kosten Rhein-Main-Flughafen, Produkt 01.01.09 im Haushaltsentwurf 2010
und Folgejahre veranschlagt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.10.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung