Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 2009

 

 

19.      Urteil Musterklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau
des Flughafens Frankfurt Main
hier: Revision

Antrag Magistratsvorlage Nr. 373/09 (Dez. IV Ämter 10.4, 69) vom 16.09.2009,
DS I (A) 494
Az: 000-0002-01/1453#1847/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main legt gegen das Urteil des Hessischen
    Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 21. August 2009 Revision ein.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000,- EUR sind unter dem
    Sachkonto 67710000, Untersachkonto 02300.65530, Beratungs-/Gerichts-   
    kosten Rhein-Main-Flughafen, Produkt 01.01.09 im Haushaltsentwurf 2010
    und Folgejahre veranschlagt.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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