Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 2009

 

 

16.      Neubau Sportzentrum Bürgel
hier: Finanzierungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 361/09 (Dez. I, III, Amt 20, 49.1, 60) vom 16.09.2009, DS I (A) 491
Az: 000-0002-01/1450#1844/2009
Ergänzungsantrag SPD, B´90/DIE GRÜNEN und FDP vom 01.10.2009,
DS I (A) 491/1
Az: 000-0002-01/1450#1856/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 491 und DS I (A) 491/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem vom
    TSG Bürgel als Bauherr geplanten Bauvorhaben „Neubau Sportzentrum
    Bürgel“ in Form eines Darlehens in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € wird
    zugestimmt.

2. Mittel für das Vorhaben, hier „Zuschuss Neubau Jahnhalle (08.02.01)“
    sind in 2009 bei dem Untersachkonto 56100.98000 in Höhe von 1 Mio. €
    als Zuschuss veranschlagt. Diese Mittel sind als Darlehen für den „Umbau
    der bestehenden Tennishalle“ TSG Bürgel umzuwidmen. Die Umsetzung
    in ein neues Untersachkonto erfolgt in der Änderungsliste zum
    Nachtragshaushalt 2009.

3. Weitere Mittel für das neue Sportzentrum Bürgel, hier Neubau Drei-Feld-
    Halle, sind gemäß Grundsatzbeschluss -Hessisches Konjunkturförder-
    programm II, Mittel für sonstige Kommunale Infrastruktur- vom 02.04.2009
    DS I (A) 413 in Höhe von 1 Mio. € als Zuschuss auf dem Untersachkonto
    60500.98020 „Neubau Sportzentrum Bürgel Zuschuss TSG, SIP/ZIP
    (01.01.51)“ vorgesehen. Auch dieser Zuschuss wird in der Änderungsliste
    zum Nachtrag 2009 als Darlehen umgewidmet und unter einem neuen
    Untersachkonto „Darlehen Neubau Sportzentrum Bürgel TSG SIP/ZIP
    (01.01.51)“ veranschlagt.

4. Weitere 1,5 Mio. € sind bei dem Untersachkonto 55000.92702 „Darlehen
    an TSG 1847 Bürgel Neubau Sporthalle, Sportzentrum Bürgel“, im
    Entwurf zum Haushaltsplan 2010, zur Auszahlung im Jahr 2011
    veranschlagt.

5. Vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und der
    Auftragsvergabe werden prüfungsfähige Unterlagen dem städtischen
    Revisionsamt zur Prüfung vorgelegt.


6. Der Betreiber des Sportzentrums muss im Einvernehmen mit der Stadt
    zur Erfüllung der Vorgaben des Sportstättenerlasses neben der TSG
    Bürgel weitere Nutzer nachweisen.

7. Die von der Stadt Offenbach gleich aus welchem Rechtsgrund zur
    Verfügung gestellten Mittel müssen unter einer die bisherigen
    kommunalen Förderungsgrundsätze des Breitensportes
    berücksichtigenden Betrachtung grundbuchlich in Abt. III so gesichert
    werden, dass sie aus heutiger Sicht unter Zugrundelegung eines auf den
    Zeitpunkt nach Vollendung der Baumaßnahme zu prognostizierenden
    Grundstückswertes werthaltig sind.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 491/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

1. Die von der Stadt Offenbach gleich aus welchem Rechtsgrund zur Verfügung
    gestellten Mittel müssen unter einer die bisherigen kommunalen
    Förderungsgrundsätze des Breitensportes berücksichtigenden Betrachtung
    grundbuchlich in Abt. III so gesichert werden, dass sie aus heutiger Sicht unter
    Zugrundelegung eines auf den Zeitpunkt nach Vollendung der Baumaßnahme zu
    prognostizierenden Grundstückswertes werthaltig sind.

2. In Punkt 6 des Ursprungsantrags werden nach dem Wort „muss“ die Wörter
    „im Einvernehmen mit der Stadt“ eingefügt.


DS I (A) 491 (neu)
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem vom TSG Bür-
    gel als Bauherr geplanten Bauvorhaben „Neubau Sportzentrum Bürgel“ in Form
    eines Darlehens in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € wird zugestimmt.

2. Mittel für das Vorhaben, hier „Zuschuss Neubau Jahnhalle (08.02.01)“ sind in
    2009 bei dem Untersachkonto 56100.98000 in Höhe von 1 Mio. € als Zuschuss
    veranschlagt. Diese Mittel sind als Darlehen für den „Umbau der bestehenden
    Tennishalle“ TSG Bürgel umzuwidmen. Die Umsetzung in ein neues Untersach-
    konto erfolgt in der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2009.

3. Weitere Mittel für das neue Sportzentrum Bürgel, hier Neubau Drei-Feld-Halle,
    sind gemäß Grundsatzbeschluss -Hessisches Konjunkturförderprogramm II, Mit-
    tel für sonstige Kommunale Infrastruktur- vom 02.04.2009 DS I (A) 413 in Höhe
    von 1 Mio. € als Zuschuss auf dem Untersachkonto 60500.98020 „Neubau Sport-
    zentrum Bürgel Zuschuss TSG, SIP/ZIP (01.01.51)“ vorgesehen. Auch dieser
    Zuschuss wird in der Änderungsliste zum Nachtrag 2009 als Darlehen umgewid-
    met und unter einem neuen Untersachkonto „Darlehen Neubau Sportzentrum
    Bürgel TSG SIP/ZIP (01.01.51)“ veranschlagt.

4. Weitere 1,5 Mio. € sind bei dem Untersachkonto 55000.92702 „Darlehen an TSG
    1847 Bürgel Neubau Sporthalle, Sportzentrum Bürgel“, im Entwurf zum Haus-
    haltsplan 2010, zur Auszahlung im Jahr 2011 veranschlagt.

5. Vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und der Auftragsvergabe
    werden prüfungsfähige Unterlagen dem städtischen Revisionsamt zur Prüfung
    vorgelegt.

6. Der Betreiber des Sportzentrums muss im Einvernehmen mit der Stadt zur Erfüllung der
    Vorgaben des Sportstättenerlasses neben der TSG Bürgel weitere Nutzer nachweisen.

7. Die von der Stadt Offenbach gleich aus welchem Rechtsgrund zur
    Verfügung gestellten Mittel müssen unter einer die bisherigen
    kommunalen Förderungsgrundsätze des Breitensportes
    berücksichtigenden Betrachtung grundbuchlich in Abt. III so gesichert
    werden, dass sie aus heutiger Sicht unter Zugrundelegung eines auf den
    Zeitpunkt nach Vollendung der Baumaßnahme zu prognostizierenden
    Grundstückswertes werthaltig sind.


DS I (A) 491 (alt)

1. Der finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem vom TSG Bür-
    gel als Bauherr geplanten Bauvorhaben „Neubau Sportzentrum Bürgel“ in Form
    eines Darlehens in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € wird zugestimmt.

2. Mittel für das Vorhaben, hier „Zuschuss Neubau Jahnhalle (08.02.01)“ sind in
    2009 bei dem Untersachkonto 56100.98000 in Höhe von 1 Mio. € als Zuschuss
    veranschlagt. Diese Mittel sind als Darlehen für den „Umbau der bestehenden
    Tennishalle“ TSG Bürgel umzuwidmen. Die Umsetzung in ein neues Untersach-
    konto erfolgt in der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2009.

3. Weitere Mittel für das neue Sportzentrum Bürgel, hier Neubau Drei-Feld-Halle,
    sind gemäß Grundsatzbeschluss -Hessisches Konjunkturförderprogramm II, Mit-
    tel für sonstige Kommunale Infrastruktur- vom 02.04.2009 DS I (A) 413 in Höhe
    von 1 Mio. € als Zuschuss auf dem Untersachkonto 60500.98020 „Neubau Sport-
    zentrum Bürgel Zuschuss TSG, SIP/ZIP (01.01.51)“ vorgesehen. Auch dieser
    Zuschuss wird in der Änderungsliste zum Nachtrag 2009 als Darlehen umgewid-
    met und unter einem neuen Untersachkonto „Darlehen Neubau Sportzentrum
    Bürgel TSG SIP/ZIP (01.01.51)“ veranschlagt.

4. Weitere 1,5 Mio. € sind bei dem Untersachkonto 55000.92702 „Darlehen an TSG
    1847 Bürgel Neubau Sporthalle, Sportzentrum Bürgel“, im Entwurf zum Haus-
    haltsplan 2010, zur Auszahlung im Jahr 2011 veranschlagt.

5. Vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und der Auftragsvergabe
    werden prüfungsfähige Unterlagen dem städtischen Revisionsamt zur Prüfung
    vorgelegt.

6. Der Betreiber des Sportzentrums muss zur Erfüllung der Vorgaben des Sportstät-
    tenerlasses neben der TSG Bürgel weitere Nutzer nachweisen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.10.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung