Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009

 

 

12. Sanierung Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Mödlingstraße
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 413/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 506
Az: 000-0002-01/1466#1865/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Sanierung des Spielplatzes Richard-Wagner-Straße / Mödlingstraße, auf
    der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in
    Zusammenarbeit mit dem Büro Bierschenk, Landschaftsarchitektin,
    Ober-Ramstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung
    in Höhe von 120.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    58000.96610 „Spielplatz Richard-Wagner-Str. / Mödlingstraße (13.01.01)“ SK
    09520000 - Projekt-Nr. 601130000000 Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2007:                                      20.000,00 €
    Haushaltsplan 2009:                                   100.000,00 €
    Gesamt:                                                         120.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
    von 17.605,99 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüf-
    ten Folgekosten sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n um 5.857,99 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581 „Grün-
    pflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“, SK 61650003 Produkt 13.01.01 in
    den Folgehaushaltsjahren zusätzlich bereitzustellen.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-
    migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung