Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009

 

 

14. Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 418/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 508
Az: 000-0002-01/1468#1867/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Grundschule
    Buchhügel, Goerdelerstraße 131 in 63071 Offenbach, nach der von der EEG in
    Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 10.000.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung erfolgt in Höhe von 7.700.000,00 € USK 20500.94000  
    „Grundschule Buchhügel, Gesamtsanierung und Erweiterung SIP/ZIP
    (01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50,
    überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
    Sonderinvestitionsprogrammgesetz).

    Die Co-Finanzierung in Höhe von 2.300.000,00 € erfolgt über das USK
    21080.94000  „Grundschule Buchhügel, Co-Finanzierung Gesamtsanierung
    und Erweiterung (03.03.01)“ SK 09510000, Projekt 401030000004, Produkt
    03.03.01.

    Haushaltsmittel 2011:          2.000.000,00 €
    Haushaltsmittel 2012:             300.000,00 €

    Zur weiteren Beauftragung von Leistungen wird über die Änderungsliste zum 
    Nachtrag 2009 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.300.000,00 €
    eingestellt.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
    Hessen liegt vor.

4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung