Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009

 

 

17. Bebauungsplan Nr. 131A - Sportzentrum Bürgel,
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 131 -
1. Änderung des Geltungsbereiches
2. Billigung des Planentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 511
Az: 000-0002-01/1472#1871/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Änderung des Geltungsbereiches
    Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
    Nr. 131A „Sportzentrum Bürgel, 1. Änderung und Erweiterung des
    Bebauungsplanes Nr. 131“ wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wie
    folgt geändert:
    - An der südöstlichen Grenze im Bereich des Anschlusses an den Mainzer
      Ring verläuft die Geltungsbereichsgrenze zukünftig an der nördlichen Seite
      des Pfaffenpfades, an der westlichen Grenze des geplanten Mainzer Rings
      und an einer im Abstand von ca. 8,5 m verlaufenden Parallelen zur nördlichen
      Grenze des Pfaffenpfades im Bereich des Flurstücks Gemarkung Bürgel,
      Flur 4, Nr. 20/1.
    - An der westlichen Grenze wird der Geltungsbereich um den Bereich des
      Pfaffenpfades bis zur Einmündung Maingaustraße erweitert.

2. Billigung des Planentwurfes
    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131A (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet
    zwischen der südlichen Grenze des Pfaffenpfades vom Mainzer Ring bis zur
    Maingaustraße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Limburger Weg 19,
    Weilburger Weg 21 und Marburger Weg 17, der südlichen Begrenzung der
    Tennisplätze, der westlichen, nördlichen und östlichen Grenze des Tennis-
    hallengrundstücks, der östlichen Grenze des Sportplatzes und des
    Anschlusses an den Mainzer Ring über den nach Süden verbreiterten
    Pfaffenpfad sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), jeweils in der
    Fassung vom 12.10.2009, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung
    gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
    gebilligt.

Die Anlagen 2 – 4 sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung