Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009
17. Bebauungsplan Nr. 131A - Sportzentrum Bürgel,
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 131 -
1. Änderung des Geltungsbereiches
2. Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 511
Az: 000-0002-01/1472#1871/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Änderung des Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
Nr. 131A „Sportzentrum Bürgel, 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 131“ wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wie
folgt geändert:
- An der südöstlichen Grenze im Bereich des Anschlusses an den Mainzer
Ring verläuft die Geltungsbereichsgrenze zukünftig an der nördlichen Seite
des Pfaffenpfades, an der westlichen Grenze des geplanten Mainzer Rings
und an einer im Abstand von ca. 8,5 m verlaufenden Parallelen zur nördlichen
Grenze des Pfaffenpfades im Bereich des Flurstücks Gemarkung Bürgel,
Flur 4, Nr. 20/1.
- An der westlichen Grenze wird der Geltungsbereich um den Bereich des
Pfaffenpfades bis zur Einmündung Maingaustraße erweitert.
2. Billigung des Planentwurfes
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 131A (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet
zwischen der südlichen Grenze des Pfaffenpfades vom Mainzer Ring bis zur
Maingaustraße, den östlichen Grenzen der Grundstücke Limburger Weg 19,
Weilburger Weg 21 und Marburger Weg 17, der südlichen Begrenzung der
Tennisplätze, der westlichen, nördlichen und östlichen Grenze des Tennis-
hallengrundstücks, der östlichen Grenze des Sportplatzes und des
Anschlusses an den Mainzer Ring über den nach Süden verbreiterten
Pfaffenpfad sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3), jeweils in der
Fassung vom 12.10.2009, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
gebilligt.
Die Anlagen 2 – 4 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.11.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung