Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009
18. Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße - Billigung des Entwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 422/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 512
Az: 000-0002-01/1473#1872/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Anlagen 1 und 2) für den Bereich des Neuen Friedhofs zwischen Mühlheimer Straße, einer Linie 3 m
nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, der südöstlichen Begrenzung des Betriebsparkplatzes, einer Linie 4 m östlich des Krematoriums, dem Hauptweg, der südöstlichen Begrenzung des öffentlichen Parkplatzes, der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Grundstücks Ulmenstraße 6 und der Ulmenstraße sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 12.10.2009, werden zum Zweck der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 BauGB gebilligt.
Die Anlagen 2 – 5 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.11.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung