Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009

 

 

18. Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße - Billigung des Entwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 422/09 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 512
Az: 000-0002-01/1473#1872/2009


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Entwurf der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Anlagen 1 und 2) für den Bereich des Neuen Friedhofs zwischen Mühlheimer Straße, einer Linie 3 m
nordöstlich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, der südöstlichen Begrenzung des Betriebsparkplatzes, einer Linie 4 m östlich des Krematoriums, dem Hauptweg, der südöstlichen Begrenzung des öffentlichen Parkplatzes, der nordöstlichen und südöstlichen Grenze des Grundstücks Ulmenstraße 6 und der Ulmenstraße sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 12.10.2009, werden zum Zweck der Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und Satz 2 BauGB gebilligt.

Die Anlagen 2 – 5 sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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