Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009

 

 

4 a.  Neugestaltung des Ostendplatzes, 1. Bauabschnitt
 Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 21.10.2009, DS I (A) 518
 Az: 000-0002-01/1483#1882/2009
 Ergänzungsantrag CDU vom 04.11.2009, DS I (A) 518/1
 Az: 000-0002-01/1483#1883/2009
 Änderungsantrag von SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 05.11.2009,
 DS I (A)  518/2
 Az: 000-0002-01/1483#1894/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 518/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, den Ostendplatz im Stadtteil Bieber umzugestalten.
Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:

    - Der Kiosk am heutigen Standort wird abgerissen und eine Ersatzfläche für
      den Neubau eines Kiosks und Toiletten seitlich davon, Ecke Seligenstädter
      Straße/Obermühlstraße, ausgewiesen.

    - Bei Beantragung dieses Neubaus durch einen privaten bzw. öffentlichen
      Investor und Betreiber kommt er an dieser Stelle zur Umsetzung.

    - Die Buswendeschleife wird zurückgebaut und im nördlichen Bereich zwischen
      Seligenstädter Straße und dem Wurzelbereich der Platanen gepflastert.
      Die Bus- Haltepositionen sind entsprechend anzupassen.

    - Der übrige Platzbereich erhält eine wassergebundene Decke, die für die
      Durchführung von Veranstaltungen (Kerb, Fest der Vereine etc.) geeignet ist.

    - Die Senkrechtstellplätze entlang der Obermühlstraße bleiben bestehen.

    - Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Hochbeete entlang des östlichen
      Platzrandes erhalten werden. Auf jeden Fall sind zusätzliche Zugänge zum
      Platz von der Obermühlstraße im Sinne der besseren Einsehbarkeit des
      Platzes zu schaffen.

    - Es wird ein größerer und besser ausgestatteter Spielplatz nördlich des EVO-
      Grundstücks angelegt.

    - Das EVO- Grundstück ist gegenüber dem Ostendplatz mit Bäumen
      abzugrenzen.
    


    - Verbesserung der Einsehbarkeit und des Zugangs des Platzes von der
      Seligenstädter Straße aus durch verbesserte Pflege und Gestaltung der
      Grünanlagen und teilweisen Rückschnitt von Strauchwerk bei vollständigem
      Erhalt des Baumbestandes.

    - Eine Verschiebung des EVO- Schaltkastens im südlichen Bereich der
      Senkrechtstellplätze entlang der Obermühlstraße ist zu prüfen.
  
    - Der überarbeitete und mit den Bieberer Interessenvertretern abgestimmte
      Plan ist im Rahmen einer Projektvorlage der Stadtverordnetenversammlung
      vorzulegen.

Die Umsetzung dieser Beschlusspunkte erfolgt im Rahmen des verfügbaren Budgets von max. 590.000,- Euro (incl. sämtlicher Planungskosten). Dafür sind die Haushaltsmittel nach 2010 zu übertragen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 518/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird beauftragt, den Ostendplatz im Stadtteil Bieber umzugestalten.
Folgende Maßnahmen sind durchzuführen:

    - Der Kiosk am heutigen Standort wird abgerissen und eine Ersatzfläche für den
      Neubau eines Kiosks und Toiletten seitlich davon, Ecke Seligenstädter Straße/
      Obermühlstraße, ausgewiesen.

    - Bei Beantragung dieses Neubaus durch einen privaten bzw. öffentlichen Investor
      und Betreiber kommt er an dieser Stelle zur Umsetzung.

    - Die Buswendeschleife wird zurückgebaut und im nördlichen Bereich zwischen
      Seligenstädter Straße und dem Wurzelbereich der Platanen gepflastert.
      Die Bus- Haltepositionen sind entsprechend anzupassen.

    - Der übrige Platzbereich erhält eine wassergebundene Decke, die für die
      Durchführung von Veranstaltungen (Kerb, Fest der Vereine etc.) geeignet ist.

    - Die Senkrechtstellplätze entlang der Obermühlstraße bleiben bestehen.

    - Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Hochbeete entlang des östlichen
      Platzrandes erhalten werden. Auf jeden Fall sind zusätzliche Zugänge zum Platz
      von der Obermühlstraße im Sinne der besseren Einsehbarkeit des Platzes zu
     schaffen.

    - Es wird ein größerer und besser ausgestatteter Spielplatz nördlich des EVO-
      Grundstücks angelegt.

    - Das EVO- Grundstück ist gegenüber dem Ostendplatz mit Bäumen abzugrenzen.
    
    - Verbesserung der Einsehbarkeit und des Zugangs des Platzes von der
      Seligenstädter Straße aus durch verbesserte Pflege und Gestaltung der
      Grünanlagen und teilweisen Rückschnitt von Strauchwerk bei vollständigem
      Erhalt des Baumbestandes.


    - Eine Verschiebung des EVO- Schaltkastens im südlichen Bereich der
      Senkrechtstellplätze entlang der Obermühlstraße ist zu prüfen.
  
    - Der überarbeitete und mit den Bieberer Interessenvertretern abgestimmte Plan
      ist im Rahmen einer Projektvorlage der Stadtverordnetenversammlung
      vorzulegen.

Die Umsetzung dieser Beschlusspunkte erfolgt im Rahmen des verfügbaren Budgets von max. 590.000,- Euro (incl. sämtlicher Planungskosten). Dafür sind die Haushaltsmittel nach 2010 zu übertragen.

DS I (A) 518/1
Durch Annahme der DS I (A) 518/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 518/1

 

Der Magistrat wird beauftragt auf der Grundlage der Stellungnahmen des Bieberer Heimatvereins, der Interessengemeinschaft der Bieberer Ortsvereine und des Bieberer Gewerbevereins vom Oktober 2009 zur Neugestaltung des Ostendplatzes sowie des Stadtverordnetenbeschlusses DS I (A) 303 vom 29.05 2008 eine neue Planung für die Gestaltung des Ostendplatzes zu erarbeiten.

Die Neuplanung wird nach Zustimmung durch die genannten Bieberer Interessenvertreter der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlusslage vorgelegt.


DS I (A) 518
Durch Annahme der DS I (A) 518/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 518

Der Magistrat wird beauftragt, den Ostendplatz im Stadtteil Bieber umzugestalten.
Im 1. Bauabschnitt sind folgende Maßnahmen vorzunehmen:

1. Installierung eines neuen, vergrößerten Spielplatzes mit verbesserter Ausstattung

2. Verbesserung der Einsehbarkeit und des Zugangs des Platzes von der
    Seligenstädter Straße aus durch verbesserte Pflege und Gestaltung der Grünanlagen
    und teilweisen Rückschnitt von Strauchwerk bei vollständigem Erhalt des
    Baumbestandes.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung