Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 3. Dezember 2009

 

 

4.         Haushaltssicherungskonzept 2010
Antrag Magistratsvorlage Nr. 458/09 (Dez. III, Amt 20) vom 04.11.2009,
DS I (A) 522
Az: 000-0002-01/1491#1896/2009
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 23.11.2008, DS I (A) 522/1
Az: 000-0002-01/1491#1921/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 522 und DS I (A) 522/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 wird
mit folgenden Änderungen beschlossen:

Auf der Seite 33 wird der erste Absatz gestrichen und durch nachfolgenden Absatz ersetzt:

Die Reduzierung der Kostenerstattung von 5,0 Mio. € im Rechnungsergebnis 2008 auf 1,9 Mio. € ab dem Ansatz 2009 ergibt sich u.a. durch den Wegfall der Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X für das Pauschalierte Wohngeld in Höhe von 400 T€ und nach § 107 BSHG bei Umzügen von Hilfeempfängern in Höhe von 620 T€. Die Aufarbeitung der Altfälle ist mittlerweile abgeschlossen. Neben weiteren Beträgen auf verschiedenen Untersachkonten erfolgten Umbuchungen im Rahmen des Jahresabschlusses. Konkret erfolgte ein Abgang der Kasseneinnahmereste in Höhe von 1,7 Mio. €.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 522/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Das dem Ursprungsantrag DS I (A) 522 beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HKS) 2010 wird wie folgt geändert:

Auf der Seite 33 wird der erste Absatz gestrichen und durch nachfolgenden Absatz ersetzt:

Die Reduzierung der Kostenerstattung von 5,0 Mio. € im Rechnungsergebnis 2008 auf 1,9 Mio. € ab dem Ansatz 2009 ergibt sich u.a. durch den Wegfall der Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X für das Pauschalierte Wohngeld in Höhe von 400 T€ und nach § 107 BSHG bei Umzügen von Hilfeempfängern in Höhe von 620 T€. Die Aufarbeitung der Altfälle ist mittlerweile abgeschlossen. Neben weiteren Beträgen auf verschiedenen Untersachkonten erfolgten Umbuchungen im Rahmen des Jahresabschlusses. Konkret erfolgte ein Abgang der Kasseneinnahmereste in Höhe von 1,7 Mio. €.


DS I (A) 522 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 wird in der geänderten Form beschlossen.

DS I (A) 522 (alt)

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 wird
beschlossen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.12.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung