Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. Dezember 2009
9. Neufassung der Grundstücksentwässerungssatzung und Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr
Antrag Magistratsvorlage Nr. 463/09 (Dez. IV, ESO) vom 04.11.2009,
DS I (A) 525
Az: 000-0002-01/1494#1899/2009
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 03.12.2009, DS I (A) 525/1
Az: 000-0002-01/1494#1927/2009
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 03.12.2009, DS I (A) 525/2
Az: 000-0002-01/1494#1931/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 525 und DS I (A) 525/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Neufassung der Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt
Offenbach a. M. (Grundstücksentwässerungssatzung)
§ 2 wird um einen Absatz (6) ergänzt:
(6) Der Datenschutzbeauftragte des ESO hat sicherzustellen, dass alle
erhobenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Gebührenermittlung und –
abrechnung verwendet werden. Jeder Gebührenpflichtige wird im Rahmen
der Rechnungsstellung über das Recht informiert, auf schriftliche Anfrage hin
die über ihn gespeicherten Daten mitgeteilt zu bekommen und ggf. schriftlich
darüber Auskunft zu bekommen, welche Daten an wen übermittelt werden.
2. Neufassung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung
(Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die
Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 525/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
§ 13 Absatz 2 der Satzung über die Beitrags und Gebührenordnung wird wie folgt geändert:
(2) Die Gebühr gemäß Absatz (1) beträgt pro cbm Frischwasserverbrauch: 1,90 € und pro qm abflusswirksame Fläche und Jahr: 0,84 €.
DS I (A) 525/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
§ 2 wird um einen Absatz (6) ergänzt:
(6) Der Datenschutzbeauftragte des ESO hat sicherzustellen, dass alle erhobenen
Daten ausschließlich zum Zwecke der Gebührenermittlung und –abrechnung
verwendet werden. Jeder Gebührenpflichtige wird im Rahmen der Rechnungsstellung
über das Recht informiert, auf schriftliche Anfrage hin die über ihn gespeicherten
Daten mitgeteilt zu bekommen und ggf. schriftlich darüber Auskunft zu bekommen,
welche Daten an wen übermittelt werden.
DS I (A) 525
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Neufassung der Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt
Offenbach a. M. (Grundstücksentwässerungssatzung)
2. Neufassung der Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung
(Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die
Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung