Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.04.2009

Eing. Dat. 23.04.2009

 

Nr. 420

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 A mit der Bezeichnung
„Sportzentrum Bürgel“
-1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 131-.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 125/09 (Dez. I, Amt 60) vom 22.04.2009, DS I (A) 420


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 3 und 4,
    ist ein Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden
-   von der nördlichen und westlichen Grenze des Flurstücks in Flur 3, Nr. 356/10 und
    der Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks Nr. 356/10 bis zur
    Ostgrenze des Flurstücks in Flur 3, Nr. 360/11

im Westen

-   von den östlichen Grenzen der Flurstücke in Flur 3, Nr. 360/11 (teilweise),
    365/139, 360/21, 365/137 und 360/23

im Süden

-    von der südlichen Grenze des Flurstücks in flur 4, Nr. 304 (Pfaffenpfad)

im Osten

-   von der westlichen Grenze des geplanten Mainzer Ringes, einer parallelen Linie
    im Abstand von 10 m zur südlichen Grenze des Flurstücks in Flur 4, Nr. 304
    (Pfaffenpfad) und der westlichen Grenze des Flurstücks in Flur 3, Nr. 340/1

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Bürgel, in Flur 3 Nr. 356/10, Nr. 356/11 (teilweise) und Nr. 340/1 (teilweise) sowie in Flur 4, Nr. 304 (Pfaffenpfad/ teilweise).

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 131 A „Sportzentrum Bürgel“ wird mit der Zielsetzung
    aufgestellt, durch die Festsetzung eines `Sondergebietes für sportliche Anlagen`,
    das Planungsrecht für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle mit den erforderlichen
    Stellplätzen sowie für den Umbau der vorhandenen Tennishalle zu einer
    mehrfunktionalen Sporthalle, zu schaffen.

3. Die notwendigen neuen Stellplätze des geplanten Sportzentrums werden vom
    Mainzer Ring aus über den Pfaffenpfad erschlossen.


Begründung:

 

1.    Der Verein TSG- Bürgel 1847 e.V. plant den Bau einer neuen 3-Feld- Sporthalle als Ersatz für die marode Sporthalle auf dem Gelände an der Jahnstraße.

 

Als Standort für die neue Halle ist das Gelände südlich der Tennishalle, Rumpenheimer Straße 77 und der Tennisplätze des o.g. Vereins, vorgesehen. An dieser Stelle befindet sich heute ein Sportplatz mit einem Fußballfeld.

Hierfür werden z. Zt noch Ersatzlösungen geprüft.

 

Die neue 3-Feld-Sporthalle soll an die vorhandene Tennishalle angebaut und mit dieser räumlich verbunden werden, um eine gemeinsame Nutzung von Erschließungsflächen, Umkleide- und Sanitäranlagen zu ermöglichen.

Es ist nämlich geplant, die vorhandene Tennishalle in eine mehrfunktionale Sporthalle umzubauen. Durch Rückbau der Tennisfelder von 4 auf 3 Plätze und den Einbau einer zweiten Ebene sollen hier zusätzlich Gymnastikräume sowie eine Kegelanlage untergebracht werden.

Außerdem bestehen Überlegungen, einen sportlich ausgerichteten Kindergarten im Vorbau der heutigen Tennishalle unterzubringen.

 

Die vorhandenen und geplanten sportlichen Nutzungen fügen sich an dem gewählten Standort funktional und städtebaulich sinnvoll zu einem neuen Sportzentrum zusammen.

 

2.    Das Gelände für die geplante 3-Feld-Sporthalle liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 131, der am 29.01.1981 Rechtskraft erlangt hat.

 

Dieser Bebauungsplan umfasst den Bereich der vorhandenen Tennishalle und der Tennisplätze der TSG- Bürgel 1847 sowie des Sportplatzes nördlich des Pfaffenpfades.

 

Der nördliche Bereich mit der Tennishalle und den Tennisplätzen ist als `Sondergebiet für sportliche Anlagen`, eingeschränkt auf Tennisplätze, Tennishalle mit Nebenräumen und Clubheim, ausgewiesen. Für den südlichen Teil, auf dem die neue Sporthalle errichtet werden soll, ist `private Grünfläche` mit der Zweckbestimmung `Sportplatz` festgesetzt.

 

Die Festsetzung `Grünfläche /Sportplatz` steht der Errichtung größerer baulicher Anlagen jedoch entgegen.

 

Um das Planungsrecht für die geplante 3-Feld-Sporthalle zu schaffen, ist daher in dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 131 A ein`Sondergebiet für sportliche Anlagen´ auszuweisen.

Der Bereich der vorhandenen Tennishalle wird in den Geltungsbereich einbezogen, um hier zukünftig, neben Tennis, auch andere sportliche und sportaffine Nutzungen zu ermöglichen.

 

3.    Die Erschließung der Stellplätze der neuen Sporthalle soll vom Mainzer Ring aus erfolgen, um die westlich angrenzenden Wohngebiete nicht durch zusätzlichen Verkehr zu belasten.

 

Hierfür sind ein verkehrsgerechter Anschluss an den Mainzer Ring und der Ausbau des Pfaffenpfades bis zur Zu-/Ausfahrt der geplanten Stellplätze erforderlich.

 

Um für diese Maßnahme Planungsrecht zu schaffen, wird der betreffende Teil des Pfaffenpfades mit einer Verbreiterungsfläche bis zum Mainzer Ring in dem Geltungsbereich aufgenommen.

 

Durch die geplante Verbreiterung des Pfaffenpfades wird, im Bereich der ausgewiesenen Kleingärten westlich des Mainzer Ringes, geringfügig in den Bebauungsplan 580 B „Bürgel- Ost/ Mainzer Ring“ eingegriffen.

 

Anlage

Übersichtsplan mit Geltungsbereich des B- Planes Nr. 131 A